103. Einrichtung von Abteilungen an Instituten nach UOG '93
- Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 20. Jänner 1997 im Sinne der
§§ 51 Abs. 1 Z. 6 und 46 Abs. 6 UOG 1993 die Einrichtung von folgenden Abteilungen beschlossen:
- "Institut für Angewandte Geodäsie und Photogrammetrie" (B271):
Abteilung für Ingenieurvermessung und Messtechnik
Abteilung für Positionierung und Navigation
Abteilung für Photogrammetrie und Fernerkundung - "Institut für
Theoretische Geodäsie" (B274): Abteilung für Mathematische Geodäsie und Geoinformatik
Abteilung für Physikalische Geodäsie - "Institut für Elektro- und
Biomedizinische Technik" (E445): Abteilung für Biophysik
Abteilung für Krankenhaustechnik
Abteilung für Medizinische Elektronik
Abteilung für Medizinische Informatik
- "Institut für Verfahrenstechnik" (M351): Abteilung für Grundlagen der Verfahrenstechnik
Abteilung für Apparatebau und Mechanische Verfahrenstechnik
Abteilung für Chemische und Biochemische Verfahrenstechnik
Der Vorsitzende des Senates: Kautsch