Die laufende Funktionsperiode der Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren endet mit
20. Juni 1997. Von der Technischen Universität Graz sind zwei Vertreter der Universitätsprofessoren/innen aus dem Kreis der dem Senat oder den Fakultätskollegien angehörenden
Universitätsprofessoren/innen sowie für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu wählen. Der Rektor, die Vizerektoren, Dekane und Studiendekane dürfen der Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren
nicht angehören. Die Wahlversammlung ist gültig, wenn sich wenigstens ein Viertel der Wahlberechtigten beteiligt (§ 10 Abs. 4 WO).