138. Einladung zur Wahl der Vertreter der UniversitätsprofessorInnen in die Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren gem. § 85 Abs.2 UOG '93

Die laufende Funktionsperiode der Bundeskonferenz der Universitäts- und Hochschulprofessoren endet mit 20. Juni 1997. Von der Technischen Universität Graz sind zwei Vertreter der Universitätsprofessoren/innen aus dem Kreis der dem Senat oder den Fakultätskollegien angehörenden Universitätsprofessoren/innen sowie für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu wählen. Der Rektor, die Vizerektoren, Dekane und Studiendekane dürfen der Bundeskonferenz der Universitätsprofessoren nicht angehören. Die Wahlversammlung ist gültig, wenn sich wenigstens ein Viertel der Wahlberechtigten beteiligt (§ 10 Abs. 4 WO).

Der Rektor: Killmann