139. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG '93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz in die Habilitationskommission von Dr. Wenbin Shen

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz in die Habilitationskommission von Herrn Dr. Wenbin Shen ein.
Aktiv wahlberechtigt sind die am 19. März 1997 dem Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen angehörenden VertreterInnen der o.g. Personengruppe.

Es sind 2 Mitglieder zu wählen, deren Funktionsperiode mit der Konstituierung der Habilitationskommission beginnt.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 4. April 1997 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 1. - 7. April d.J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf