228. Geschäftsordnung des Universitätsbeirates der TU Graz

Gemäß § 56 Abs. 2 UOG '93 hat der Universitätsbeirat eine Geschäftsordnung zu erlassen. Diese wurde am 2. Juli 1997 beschlossen und tritt am Tage der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Technischen Universität Graz in Kraft. Die Geschäftsordnung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Vorsitzende des Universitätsbeirates: Rinner