Die Änderung dieses Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit GZ 68.714/20-I/A/3/97 vom 11. Juli 1997 nicht untersagt und die Neufassung in der 12. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 22e vom 31. Juli 1997 kundgemacht.