246. Einladung zur Wahlversammlung
gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter der Professoren der Fakultät für Bauingenieurwesen in die Doktoratsstudienkommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen
Gem. § 14 UOG ’93 berufe
ich die Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter der Personengruppe der Universitätsprofessoren der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz in die Doktoratsstudienkommission ein. Das
Fakultätskollegium beschloß die Einrichtung einer Doktoratsstudienkommission am 26.6.1997, die Anzahl der Mitglieder wurde mit 2:2:2 beschlossen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle
Universitätsprofessoren, die am Stichtag, das ist der 3. September 1997 in einem an der Fakultät für Bauingenieurwesen zugeordneten Dienstverhältnis zum Bund stehen.
- Wahltermin: Dienstag, 7. Oktober 1997, 11.00 Uhr
- Wahlort: Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße
12, Parterre
Wahlleiter: Dekan O.Univ.Prof.Dipl-Ing.Dr. K.Rießberger
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für eine Funktionsperiode von 2
Jahren (ab dem Tag der Konstituierung) zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis zum 30. September 1997, schriftlich unter
Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von 17.9.1997 bis 1.10.1997 im Dekanat für Bauingenieurwesen
aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Rießberger