246. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter der Professoren der Fakultät für Bauingenieurwesen in die Doktoratsstudienkommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen

Gem. § 14 UOG ’93 berufe ich die Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter der Personengruppe der Universitätsprofessoren der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz in die Doktoratsstudienkommission ein. Das Fakultätskollegium beschloß die Einrichtung einer Doktoratsstudienkommission am 26.6.1997, die Anzahl der Mitglieder wurde mit 2:2:2 beschlossen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessoren, die am Stichtag, das ist der 3. September 1997 in einem an der Fakultät für Bauingenieurwesen zugeordneten Dienstverhältnis zum Bund stehen.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Rießberger