247. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Betonbau gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf