1. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der
UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Baustatik gem. § 45 Abs. 2/2 UOG 93 der Fakultät für
Bauingenieurwesen
Gem. § 14 UOG 93 berufe ich wegen ausgeschiedener Mitglieder und Ersatzmitglieder folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der
UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des o.a. Institutes gem. § 45 Abs. 2/2 UOG 93 der Fakultät für
Bauingenieurwesen ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 1.
Oktober 1997, in einem dem Institut für Baustatik zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin:
Montag, 27. Oktober 1997, 9 Uhr 15
- Wahlort: Besprechungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I
- Wahlleiter:
Ao.Univ.-Prof.Dr.W.Gobiet
Es sind 1 Mitglied und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für den Rest der Funktionsperiode zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7
Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 20. Oktober 1997 schriftlich unter Bekanntgabe eines/r Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 7.-13.Oktober d.J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden
Einspruch erhoben werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf