Für die Abhaltung der Sitzungen des Senates im Studienjahr 1997/98 werden folgende Termine vorgesehen:
1. Sitzung: | Montag, |
Gemäß § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung
erfolgt die Einberufung zu den Sitzungen und die Kundmachung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung (§ 3 Abs. 3 GO) zwei Wochen vor den
Sitzungen durch Anschlag an der Amtstafel der
zentralen Verwaltung / Universitätsdirektion.