Das BM:WV hat mit Schreiben vom 20. November 1997 (GZ
62.620/1-I/A/3/97) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 23. Juni 1997 beschlossenen Satzungsteile "Ordnungsvorschriften / Teil B Brandschutzordnung" sowie "Betriebs-
und Benutzungsordnungen / Teil A Allgemeine Benützungsordnung und Teil B Hausordnung" gemäß § 7 Abs. Abs. 2 Ziff. 9 und Ziff. 10 in Verbindung mit Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Der genehmigte Teil
des Kapitels 080 (Ordnungsvorschriften, Teil B Brandschutzordnung) wird in der 1. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 5a. und die genehmigten Teile des Kapitels 090 (Betriebs- und
Benutzungsordnungen, Teil A Allgemeine Benützungsordnung und Teil B Hausordnung) werden in der 2. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 5b. vom 03.12.1997 kundgemacht.