50. Erste Funktionsperiode der UOG 1993-Organe
- Gemäß § 9 Abs. 7 UOG 1993 wird verlautbart: Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner
Sitzung am 9. Dezember 1997 gemäß § 87 (2) UOG 1993 i.d.F. vom 19. August 1997 beschlossen, daß der Beginn der ersten Funktionsperiode aller Organe nach UOG 1993 mit dem 25. Oktober 1996 festgelegt
wird.
Weiters beschloß der Senat im Sinne des § 4 Abs. 5 Satzungskapitel 020 "Organe und Gliederung der Universität", daß die Wahlen für die folgenden Funktionsperioden derart auszuschreiben
sind, daß diese am 30. September des betreffenden Jahres enden.
Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH