Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.309/10-I/B/5A/97 vom
20. November 1997 den Entwurf einer Verordnung über die Schaffung der
akademischen Grade "Master of Advanced Studies (Journalism in Print, Radio)" und "Master of Advanced Studies (Journalism in Print, Radio, Television)", abgekürzt jeweils "MAS", mit dem Ersuchen um
allfällige Stellungnahme bis 15. Jänner 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1172/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.