Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat
mit GZ 68.305/7-I/B/5A/97 vom
21. November 1997 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der
Bezeichnung "Akademische Innovationsfachkraft", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Jänner 1997, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ
1173/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.