56. Einrichtung einer Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen
Wissenschaften nach § 41 UOG ‘93 an der Fakultät für Elektrotechnik
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik hat in seiner Sitzung am 3.12.1997 beschlossen, eine
Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften nach
- § 41 UOG ’93 in folgender Zusammensetzung einzurichten: 3 Vertreter aus der Personengruppe
der Universitätsprofessorinnen und -professoren
3 Vertreter aus der Personengruppe der Universitätsassistentinnen und -assistenten und wissen schaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Forschungs- und Lehrbetrieb
3 Vertreter aus der Personengruppe der Studierenden
Der Vorsitzende des des Fakultätskollegiums: Hofer