55. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz in die Studienkommission für das Doktoratsstudium "Dr.rer.nat." an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz in die o. a. Studienkommission ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 17. Dezember 1997 in einem der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ’93 gleichgestellt sind.

Es sind 4 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder zu wählen, deren Funktionsperiode mit der Konstituierung der Studienkommission beginnt.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 5. Jänner 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 29. Dezember 1997 - 5. Jänner 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Dr. Norbert Wolf