MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 21. Jänner 1998 8. Stück
73. Satzung - "IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, Teil D Universitätsbibliothek"
74. Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
75. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG zur Wahl eines Vertreters und eines Ersatzmitgliedes aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Technische Chemie gemäß § 41 UOG für die Restdauer der Funktionsperiode
76. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die "Doktoratsstudienkommission" der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
77. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für das Doktoratsstudium "Dr.rer.nat." an der Technisch-Naturwissen-schaftlichen Fakultät
78. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Studienrichtung Physik in die interuniversitäre Studienkommission für das Lehramtsstudium "Physik"
79. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 1997/98 gemäß §§ 57-62 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik
80. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1998 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik
81. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie der Karl-Franzens-Universität Graz
82. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Architektur der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz
83. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik an der Universität Wien
84. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", Donau-Universität Krems
85. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", Donau-Universität Krems
86. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", Schloß Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H, Lochau am Bodensee
87. Ausschreibung von Planstellen
73. Satzung - "IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, Teil D Universitätsbibliothek"
Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 23. Juni 1997 den Satzungsteil "Betriebs- und Benutzungsordnungen" (Kapitel 090 / D. Universitätsbibliothek) beschlossen.
Der Satzungsteil 090 Betriebs- und Benutzungsordnungen,
D. Universitätsbibliothek wird in der
4. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 8a. vom 21.01.1998, verlautbart. Die Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 erfolgte mit Schreiben des
BM:WV vom 12. Dezember 1997 (GZ 1001/42-I/A/8a/97).
Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH
74. Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Elektrische Meß-technik und Meßsignalverarbeitung
Wahltermin: Mittwoch, 25. Februar 1998, 9.00 Uhr s.t.
Wahlort: Seminarraum des Institutes
Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.
Der Institutsvorstand: Zagar
75. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG zur Wahl eines Vertreters und eines Ersatzmitgliedes aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Technische Chemie gemäß § 41 UOG für die Restdauer der Funktionsperiode
Wahltermin: Donnerstag, 5. März 1998, 17.00 Uhr s.t.
Wahlort: Seminarraum des Institutes für Festkörperphysik
Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Wahltermin schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer
76. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die "Doktoratsstudien-kommission" der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Das Fakultätskollegium hat die Einrichtung einer Doktoratsstudienkommission mit der Zusammensetzung 4:4:4 beschlossen.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessoren, die am Stichtag, das ist der
23. Februar 1998 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis
zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Donnerstag, 5. März 1998, 17.00 Uhr s.t.
Wahlort: Seminarraum des Institutes für Festkörperphysik
Es sind 4 Mitglieder und die entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern für die Funktionsperiode bis zum 30.9.2000 (ab dem Tag der Konstituierung) zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Wahltermin schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer
77. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für das Doktoratsstudium "Dr.rer.nat." an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
In der Wahlversammlung am 12. Jänner 1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:
Vertreter:
Univ.-Ass.Dipl.-Ing.Dr. Michael Murkovic, 548
Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter Rothe, 501/B
Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Leisch, 513
Ass.-Prof.Mag.Dr. Sybille Mick, 509
Ersatzvertreter:
Univ.-Ass.Dipl.-Ing.Dr. Robert Saf, 539
Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Martin Heyn, 515
Ass.-Prof.Dr. Dietmar Klammer, 521
Univ.-Ass.Dipl.-Ing. Thomas Dietinger, 506
Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf
78. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Studienrichtung Physik in die interuniversitäre Studienkommission für das Lehramtsstudium "Physik"
In der Wahlversammlung am 12. Jänner 1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:
Vertreter:
Ass.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Gernot Pottlacher
Ersatzvertreter:
Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Heinrich Sormann
Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf
79. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 1997/98 gemäß §§ 57-62 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Universitätsdirektor: Auer
80. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1998 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Universitätsdirektor: Auer
81. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie an der Karl-Franzens- Universität Graz
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie der Karl-Franzens-Universität bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 15. April 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
82. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Architektur an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Architektur der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz bekannt gemacht.
Als Österreichs kleinste Architekturfakultät sehen wir unsere Aufgabe nicht in einer enzyklopädischen Fächerbreite sondern in einer schwerpunktmäßigen Vertiefung und einer speziellen Profilierung, deren Ziel im wesentlichen drei neue Themenschwerpunkte sein sollen:
1. Solararchitektur / Ökologische und energetische Aspekte des Bauens
2. Holzbau / Moderne Konstruktionen und Fertigungsmethoden
3. Der universitär so allgemein vernachlässigte Bereich von Organisations- und Selbstmanagement.
Alle
Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum
27. Februar 1998 zu diesem Studienplan eingeladen.
Der Universitätsdirektor: Auer
83. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik an der Universität Wien
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik bekannt gemacht. Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31. März 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Das Qualifikationsprofil der AbsolventInnen der o.g. Studienrichtung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
84. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", Donau-Universität Krems
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/70-I/B/5A/97 vom 5. Jänner 1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 13.März 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1289/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
85. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", Donau-Universität Krems
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/69-I/B/5A/97 vom 5. Jänner 1988 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 13. März 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1288/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
86. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", Schloß Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H, Lochau am Bodensee
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.305/20-I/B/5A/97 vom 29. Dezember 1997 den Entwurf einer Verordnung über die Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1287/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
87. Ausschreibung von Planstellen
Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an wissenschaftlichem Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für
Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Ordentliche Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.3.1998, am Institut für Verfahrenstechnik/Abteilung Apparatebau und Mechanische Verfahrenstechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Verfahrenstechnik.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Februar 1998.
Der Dekan: Frank