MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1998/99 ausgegeben am 21. Juli 1999 20. Stück

473. Generelle Richtlinien des Senates - Vergabe der Lehre

474. Einladung zur konstituierenden Institutskonferenz des Institutes für Mechanik und Getriebelehre und Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Mechanik und Getriebelehre gem. § 46 UOG 93 für die Funktionsperiode vom 11.08.1999 bis 30.09.2000.

475. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Beratenden Kommission zur Ausarbeitug der übereinstimmenden Beschlüsse über die Einrichtung einer interuniversitären Studienkommission für die Studienrichtung "Elektrotechnik-Toningenieur"

476. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Elektrotechnik gem. § 23 UOG 93

477. Zusammensetzung der nach UOG 1975 eingesetzten interuniversitären Studienkommission für den interuniversitären Studienzweig "Elektrotechnik-Toningenieur"

478. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Allgemeine Mechanik der TUG.

479. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Mechanik und Getriebelehre der TUG.

480. Interimistischer Institutsvorstand für das Institut für Tragwerkslehre gem. § 46 Abs. 3 UOG 93

481. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Dekans gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14) der Technisch Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz

482. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Chemische Technologie organischer Stoffe

483. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Lehramtsstudium an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

484. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Universität Klagenfurt

485. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan Lehramt der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

486. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

487. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg

488. Unterstützung von Spitzenforschungszentren im Rahmen des INCO Programmes

489. Förderpreis für Diplomarbeiten im Bereich Technische Textilien 1999

490. Ausschreibung des Postens einer Buchhalterin/eines Buchhalters, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

491. Ausschreibung von Planstellen

 

 

 

 

 

 

473. Generelle Richtlinien des Senates - Vergabe der Lehre

Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 21. Juni 1999 im Sinne des § 9 Abs. 7 iVm 51 Abs. 1 Z 11 UOG 1993 die generelle Richtlinie "Vergabe der Lehre" beschlossen. Diese Richtlinie liegt dem Mitteilungsblatt als Anlage bei und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

 

 

474. Einladung zur konstituierenden Institutskonferenz des Institutes für Mechanik und Getriebe-lehre und Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Mechanik und Getriebelehre gem. § 46 UOG 93 für die Funktionsperiode vom 11.08.1999 bis 30.09.2000.

Wahltermin: Mittwoch, 11. August 1999, 10 Uhr

Wahlort: Institut für Mechanik und Getriebelehre, Kopernikusgasse 24/3

Dienstzimmer von Prof. Kecskeméthy

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahlversammlung.

Der Einberufer: Kecskeméthy

 

 

475. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Beratenden Kommission zur Ausarbeitug der übereinstimmenden Beschlüsse über die Einrichtung einer interuniversitären Studienkommission für die Studienrichtung "Elektrotechnik-Toningenieur"

Wahltermin: Freitag, 30. Juli 1999, 11.30 Uhr

Wahlort: Bibliothek des Institutes für Elektronik

Inffeldgasse 12 (1. Stock, Zimmer 132), 8010 Graz

Der Einberufer: Leopold

 

 

476. Einsetzung einer Berufungskommission an der Fakultät für Elektrotechnik gem. § 23 UOG 93

Aufgrund der vom BMWV erfolgten Nichtuntersagung des vom Senat gefaßten Widmungsbeschlusses über die Nachbesetzung der Planstelle eines/r Universitätsprofessors/in für "Nachrichtentechnik" (Nachfolge für Herrn O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dr. Dr.-Ing. e.h. Willibald Riedler) mit 1. Oktober 2000 wurde gemäß § 23 (1) UOG 1993 eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens "Nachrichtentechnik" mit 12 Mitgliedern eingesetzt. Die Anzahl der Mitglieder wurde nach Anhörung des Fakultätskollegiums in seiner 5. ordentlichen Sitzung am 12. Mai 1999 festgelegt. Von den einzelnen Personengruppen wurden folgende Entsendungen vorgenommen:

6 Vertreter der Universitätsprofessoren:

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Nicolaos Dourdoumas

O.Univ.-Prof. Dr. Hans Leopold (Einberufer)

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Paul Wach

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinhold Weiß

Entsendung durch den Dekan gem. § 23 (2) UOG 93

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Bonek (Technische Universität Wien)

Prof. Dr.-Ing. Joachim Hagenauer (Technische Universität München)

3 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb:

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dieter Kirchner

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt Preis

Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Stöckler

3 Vertreter der Studierenden:

Klaus Doppler

Florian Hammer

Gernot Matzenauer

Der Dekan: Rentmeister

 

 

 

 

 

477. Zusammensetzung der nach UOG 1975 eingesetzten interuniversitären Studienkommission für den interuniversitären Studienzweig "Elektrotechnik-Toningenieur"

Mit Beschlüssen des Fakultätskollegiums der Fakultät für Elektrotechnik der TUG vom 27.01.1999 und des Gesamtkollegiums der Universität für Musik und darstellende Kunst vom 11.05.1999 wurde die Erhöhung der Schlüsselzahl für die nach UOG 1975 eingesetzte interuniversitäre Studienkommission für den interuniversitären Studienzweig "Elektrotechnik-Toningenieur" von "4 Professoren" auf "6 Professoren" festgelegt. Die VertreterInnen der einzelnen Kurien von beiden Universitäten wurden wie folgt bekannt gegeben:

VertreterInnen der Fakultät für Elektrotechnik der Technischen Universität Graz:

Univ.-Prof.: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Norbert Leitgeb

O.Univ.-Prof. Dr. Hans Leopold (Einberufer)

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinhold Weiß

Mittelbau: Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Graber

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt Preis

Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Dr. Christian Steger

Ersatz: Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Hofer

Univ.-Ass. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Krischan

Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Stöckler

Studierende: Cornelia Falch

Rene Hirschmanner

Harald Pfister

 

VertreterInnen der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz:

Univ.-Prof.: O.HProf. Mag. Dr. Robert Höldrich Ersatz: O.HProf. Dr. Claudia Zenck

O.HProf. Mag. Gerd Kühr O.HProf. Adolf Hennig

O.HProf. Beat Furrer Prof. Johannes Prinz

Mittelbau: VL Helmut Dencker Ersatz: VL Mag. Bernhard Lang

DI Hass. Winfried Ritsch VL Peter Lackner

VL Klaus Johns Mag. Klaus Dorfegger

 

Studierende: Florian Hammer

Christian Täsch

Andreas Dantele

Der Vorsitzende: Zagar

 

 

478. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Allgemeine Mechanik der TUG.

In der Wahlversammlung am 7. Juli 1999 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:

Vertreter:

Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Erich BAUER

Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinhard BRAUNSTINGL

Ersatzvertreter:

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter DIETMAIER

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahl-kommission eingebracht werden. Sie haben nach 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

 

 

 

479. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Mechanik und Getriebelehre der TUG.

In der Wahlversammlung am 7. Juli 1999 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:

Vertreter:

Dipl.-Ing. Heidrun KIRCHWEGER

Dipl.-Ing. Christian LANGE

Ersatzvertreter:

Dipl.-Ing. Gerald GRABNER

Dipl.-Math. Stefan KLEIN

Dipl.-Ing. Klaus SIX

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahl-kommission eingebracht werden. Sie haben nach 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

480. Interimistischer Institutsvorstand für das Institut für Tragwerkslehre gem. § 46 Abs. 3 UOG 93

Laut Fakultätsbeschluß vom 10.06.1999 übernimmt ab 01. Oktober 1999

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Lutz SPAROWITZ

vorübergehend die Funktion des Institutsvorstandes des Institutes für Tragwerkslehre der Fakultät für Architektur.

Der Dekan: Riepl

 

 

481. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Dekans gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14 der Technisch Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz (Fassung lt. Fakultätsbeschluß vom 8.6.1999)

1. Der Dekan/die Dekanin hat die laufenden Geschäfte der Fakultät zu deren bestem Nutzen im Hinblick auf ihr Leitbild zu führen.

2. Der jährliche Budgetantrag ist rechtzeitig unter Berücksichtigung der von den Instituten eingebrachten Anträge einzubringen. Experimentelle Lehrveranstaltungen und Laborübungen sind in angemessener Weise zu dotieren. Der Vorschlag soll mindestens zwei Wochen vor der geplanten Beschlußfassung im Dekanat aufliegen. Bei der Budgetzuweisung möge der Dekan/die Dekanin die von den Instituten vorgeschlagene Reihung der Einzelanträge berücksichtigen. Auf einen ausreichend dotierten Reparatur-/Erneuerungsfonds ist bedacht zu nehmen.

3. Die Einsetzung von Habilitations- und Berufungskommissionen und die Mitwirkung an den jeweiligen Verfahren nach Maßgabe der § 23 und 28 (UOG) sind ohne zeitliche Verzögerung durchzuführen.

4. Die Bestellung aller Gastprofessoren für ein Studienjahr sollte im Regelfall in einer einzigen Fakultätssitzung abgewickelt werden und sich am Leitbild der Fakultät orientieren. Vakanzen sind in besonderer Weise bevorzugt zu berücksichtigen.

5. Folgt der Dekan/die Dekanin in Personalangelegenheiten von "Kleininstituten" (§ 29 Abs. 4 und 5, 32 Abs. 4 und 5, sowie 35 Abs. 4 und 5) nicht den Vorschlägen des Institutsvorstandes bzw. deckt sich der Vorschlag des Institutsvorstandes nicht mit der Stellungnahme der Institutskonferenz, so sind der Institutsvorstand und die Institutskonferenz nochmals zu befassen. Die Zurückweisung ist durch den Dekan/die Dekanin zu begründen. Gelingt innerhalb einer gesetzten Frist dennoch keine Einigung, so liegt die Entscheidung beim Dekan/der Dekanin; diese Entscheidung ist zu begründen.

6. Bei der Zuweisung von Planstellen, Räumen und Budgetmitteln an die Institute soll das Strukturkonzept der Fakultät auch im Hinblick auf die Forschungsschwerpunkte (SFB, EU- und FWF-Projekte) und die Relation zwischen Universitätslehrern und den betreuten Studenten berücksichtigt werden.

7. Der Dekan/die Dekanin hat dem Studiendekan/der Studiendekanin rechtzeitig vor Beginn des Studienjahres eine Finanzierungszusage für die notwendigen Lehrveranstaltungen zu geben.

8. Die Ressortaufteilung der Dekanatsmitarbeiterinnen ist offenzulegen.

Der Dekan: Vogler

482. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Chemische Technologie organischer Stoffe

1. Bei der Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Personals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitsgruppen nach Rücksprache mit den Arbeitsgruppenleitern Bedacht zu nehmen. Bei der Verteilung der Budget-Mittel aus der ordentlichen Dotation ist die Anzahl der Diplomanten und Dissertanten zu berücksichtigen.

2. In allen Personalangelegenheiten die der Entscheidung bzw. Mitwirkung des Institutsvorstandes obliegen ist der Institutskonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Personalzuordnung zu den Arbeitsgruppen der habilitierten Universitätslehrer soll möglichst gleichmäßig erfolgen.

3. Bei der Erstellung des Vorschlages für die Verteilung der Lehre ist vom Institutsvorstand nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, daß der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit in einem Semester des Studienjahrs liegt, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll ist und im Interesse der betroffenen Universitätslehrer liegt. Hinsichtlich der Verteilung der Lehre ist das Einvernehmen mit den Universitätslehrern des Institutes herzustellen.

Beschluß der Mitglieder der Institutskonferenz des Institutes für Chemische Technologie organischer Stoffe der Technischen Universität Graz vom 30.06.1999.

Der Institutsvorstand: Stelzer

 

 

483. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Lehramtsstudium an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Lehramtsstudium der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 31. August 1999 eingeladen. Vorschläge sind in schriftlicher Form direkt an den Vorsitzenden der Studienkommission, Ass.-Prof. Dr. Erich Mayr, Institut für Lehrer/innenausbildung und Schulforschung, Schöpfstr. 3, 6020 Innsbruck, zu richten

 

 

484. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Universität Klagenfurt

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Universität Klagenfurt, bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 8. Oktober 1999 eingeladen. Der Studienplan/Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 513/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

 

 

485. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan Lehramt der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan Lehramt der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 31. Juli 1999 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 509/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

 

 

486. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 31. Juli 1999 eingeladen. Bei Interesse kann der derzeit gültige Studienplan auch über die Internet-Homepage

http://info.uibk.ac.at/c/c4/c402/

abgerufen werden.

 

487. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. September 1999 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 538/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

 

 

488. Unterstützung von Spitzenforschungszentren im Rahmen des INCO Programmes

Im 5. EU Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1999-2002) wurde das Forschungsprogramm "INCO 2 - Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" eingerichtet, das eine breitere Regionalisierung für die wiss.-techn. Zusammenarbeit mit Drittländern bieten soll.

Im Arbeitsbereich A1 dieses Programmes sollen 20 Spitzenforschungszentren in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern unterstützt werden, in denen interdisziplinär in den Bereichen Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften gearbeitet wird. Es bieten sich daher in diesen Arbeitsbereichen Kooperationsmöglichkeiten mit österreichischen Forschungszentren an.

Der aktuelle Ausschreibungstext kann unter der Adresse http://www.cordis.lu/inco2/calls/199908.htm abgerufen werden und liegt in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslands-beziehungen, Tel.: 873-6420 zur Einsichtnahme auf.

 

 

489. Förderpreis für Diplomarbeiten im Bereich Technische Textilien 1999

Der Förderkreis für das Institut für textile Bau- und Umwelttechnik e.V. vergibt 1999 erneut Förder- preise in der Höhe von insgesamt 6.000 DM für herausragende Diplomarbeiten in den Bereichen:

- Geotextilien und geotextilverwandte Produkte

- werkstoffliche Aspekte bei textilen Membrankonstruktionen

- textile Verpackungen

- Bautechnische Textilien

- textile Strukturen in Verbundstoffen

Es können Diplomarbeiten von Diplomanden oder Betreuern eingereicht werden, die im Zeitraum vom 1.1.1998 bis 31.12.1999 an Universitäten und Fachhochschulen im deutschsprachigen Raum fertiggestellt wurden. Preisträger können einzeln oder als Team bedacht werden, wobei das Preisgeld aufgeteilt wird. Mit der Teilnahme erklären die Einsender/innen, daß sie mit der Veröffentlichung ihrer Arbeit einverstanden sind.

Einreichfrist: 31.01.2000 (2 Exemplare der Diplomarbeit und eine Kurzbeschreibung von max. 3 Seiten)

Nähere Informationen gibt es am Institut für textile Bau- und Umwelttechnik GmbH an der Fachhochschule Münster (Frau Recker), Tel.: 02571-9872-13, Fax: 02571-9872-99, e-Mail: tBU@tbu-gmbh.de oder über die Internet-homepage: http://www.tbu-gmbh.de

 

 

490. Ausschreibung des Postens einer Buchhalterin/eines Buchhalters, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Das bm:wv hat eine Ausschreibung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für den Posten einer Buchhalterin/eines Buchhalters mit Dienstort Deutschland, übermittelt.

Bewerbungsschluß: 4. August 1999

Die Stellenausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors bzw. in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

491 Ausschreibung von Planstellen

491.1. Ausschreibung von Planstellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren

An der Technischen Universität Graz am Institut für Technische Geologie und Angewandte Mineralogie ist eine Planstelle für eine/n Universitätsprofessor/in für

 

 

Mineralogie

(Nachfolge O.Univ.-Prof. Dr. H. Höller)

 

in Form einer Professur in einem zeitlich befristeten (5 Jahre) privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund zu besetzen ohne Einschränkung hinsichtlich der Gehaltseinstufung bei der Ernennung und mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Vom zu Berufenden/von der zu Berufenden wird erwartet:

Vertretung des Faches Mineralogie in Forschung und Lehre in den Studienrichtungen Technische Chemie und Bauingenieurwesen sowie in der geplanten neu einzurichtenden Studienrichtung Angewandte Geowissenschaften.

Die Lehraufgabe des/der zur Berufenden im Rahmen dieser Studienrichtungen umfassen neben den Grundlagen der Allgemeinen Mineralogie vor allem Schwerpunkte aus den Themenkreisen:

- Verwitterung und hot-water-rock-interaction

- Chemie der Mineraloberflächen

- physikalischtechnische Mineral- und Gesteinseigenschaften

- Tonminerale, Zeolithe im Hinblick auf Vorkommen, Eigenschaften, Verwendung, Synthese und Erzeugung

- Biomineralogie, vor allem Phosphate und deren Bildungsbedingungen

Die erwünschten Forschungsschwerpunkte des/der zu Berufenden sollen in ihrer Thematik den in der Lehre genannten Inhalten entsprechen, um auf diese Weise eine aktuelle Lehre zu gewährleisten.

Darüber hinaus ergibt sich für den/die Bewerber/in eine intensive, über die normalen Anforderungen hinausgehende Verwaltungstätigkeit, bedingt durch die Einrichtung der neuen Studienrichtung Angewandte Geowissenschaften.

Für die Planstelle bestehen folgende gesetzliche Ernennungserfordernisse :

a) eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische
Hochschulbildung

b) eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis
(venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent gleichzuwertende
wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht.

c) die pädagogische und didaktische Eignung,

d) die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung,

e) der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung,

Gesucht wird eine Forscherpersönlichkeit mit der Fähigkeit zur Teamarbeit und mit fachlicher Flexibilität wegen der vielfältigen derzeit am Institut behandelten Forschungsschwerpunkten (siehe oben). Darüber hinaus soll der/die Bewerber/in einerseits Rücksicht auf die derzeitigen Institutsstrukturen nehmen, andererseits zur Kooperation mit anderen Instituten und Fakultäten sowie mit der Wirtschaft bereit sein.

Bewerbungen mit Lebenslauf, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang, Publikations- und Vortragsliste, sowie Darstellung der wissenschaftlichen Tätigkeit und Lehrtätigkeit sind bis

30. September 1999

zu richten an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz, Petersgasse 16, A-8010 Graz. Die Position ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2000 zu besetzen.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Auskünfte und Informationen: Tel.: +43 316 873 6371 od. 6363; e-mail: geologie@egam.tu-graz.ac.at

Der Dekan: Vogler

Am Institut für Analytische Chemie, Mikro- und Radiochemie der Technischen Universität Graz ist die Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors auf Zeit (Vertragsprofessor/in) für

 

Analytische Chemie

in Form eines zeitlich befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund für die Dauer von fünf Jahren zu besetzen.

Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll das Fach Analytische Chemie in seiner gesamten Breite in der Lehre vertreten.

Seine/Ihre wissenschaftlichen Aktivitäten sollen auf dem Gebiet der chemischen Sensorik liegen, da dieser Bereich die an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vorhandenen Arbeitsrichtungen sinnvoll ergänzt. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit entsprechenden Arbeitsgruppen an der Technischen Universität Graz, insbesondere in den Bereichen der Chemie.

Die Erfordernisse der Ernennung zum Universitätsprofessor/zur Universitätsprofessorin sind:

a) eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische
Hochschulbildung

b) eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis
(venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent gleichzuwertende
wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht.

c) die pädagogische und didaktische Eignung,

d) die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung,

e) der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung,

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen unter Beilage des Lebenslaufes mit Beschreibung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges, der Vortrags- und Lehrtätigkeit, sowie des Schriftenverzeichnisses, einschließlich der zwei bis drei wichtigsten aktuellen Publikationen, sind bis spätestens

30. Oktober 1999

an den Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften der Technischen Universität Graz, Petersgasse 16, A-8010 Graz, zu richten.

Auskünfte und Informationen: Tel.: (++43) (0)316 873/8110; Fax: (++43) (0)316 873/8112;

Homepage: http://www.tu-graz.ac.at

 

Der Dekan: Vogler

 

 

 

 

491.2. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Fakultät für Bauingenieurwesen

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 1999, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, Studienzweig "Infrastruktur und Umwelt" oder Vertiefung Verkehr, einschlägige Diplomarbeit oder einschlägige Praxis auf dem Gebiet des Straßen- und Verkehrswesens.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Interesse an wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Bereitschaft zur Teamarbeit.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Der Dekan: Rießberger

 

 

Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 1999 bis 30. September 2000, am Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften (Unternehmensführung und Organisation).

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Wirtschafts-Telematik oder einer gleichwertigen Ausbildung.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an Fragen der Unternehmensführung und Organisation der Informationstechnik und des Informationsmanagement.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Der Dekan: Frank

 

 

Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 1999, am Institut für Technische Geologie und Angewandte Mineralogie.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Erdwissenschaften (Studienzweig Mineralogie oder Petrologie).

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung auf dem Gebiet der experimentellen Mineralogie (Schwerpunkt experimentelle Umwandlungs- und Synthesereaktion im wässrigen Milieu im Niedertemperatur und -druckbereich) sowie in der Mineral- und Steinsanalytik. Vertiefte EDV-Kenntnisse besonders im Umgang mit Präsentationsgrafiken. Betreuung von Institutseinrichtungen und Fähigkeit zur Teamarbeit.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Der Dekan: Vogler

 

 

491.3. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A, VWGR C, VWGR P1, VWGR P2, VB I/a, VB II/p1, VB II/p2,
VB II/p3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof.Architekt Dipl.-Ing. Franz Riepl, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 1. September 1999, am Dekanat der Fakultät für Architektur.

Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Handelsschule oder ähnliche Ausbildung; Kontaktfreudigkeit im Studentenbetrieb; Organisationstalent und Teamfähigkeit; EDV-Kenntnisse auf PC-Basis (MS Office); sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Kennzahl: 405/A/100/99

Der Dekan: Riepl

 

 

Fakultät für Bauingenieurwesen

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, Ersatzkraft, 1/2 beschäftigt, voraussichtlich ab 7. Oktober 1999, am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft.

Aufnahmebedingungen: Reifeprüfung

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Organisation und Verwaltung am Institut; vertiefte Kenntnisse in MS-Office Produkten unter Windows; Korrespondenz in Deutsch und Englisch; Betreuung der Institutsbibliothek; Betreuung von Studierenden und der Studentenkartei; Prüfungs- und Zeugnis-verwaltung; Datenbankverwaltung; Arbeitszeit: Nachmittags.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Kennzahl: 406/B/218/99

Der Dekan: Rießberger

 

 

Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/3, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 15. September 1999, am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Lehre als Betriebsschlosser(in), Werkzeugmacher(in) oder ähnliches; Mehrjährige Berufserfahrung.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Grundkenntnisse im Drehen, Fräsen, Löten, Schweißen und in Feinmechanik. Kenntnisse in Hydraulik und Pneumatik und bei Versuchsdurchführungen, Verlegung von hydraulischen Anlagen.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Kennzahl: 408/M/310/99

Der Dekan: Frank

 

 

Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten VB h 4, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. September 1999, am Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe.

Aufgabenbereich: Durchführung von Reinigungs- und Laborhilfsarbeiten.

Gewünschte Qualifikationen: Sorgfältiger Umgang mit Labor- bzw. Glasgeräten

Ende der Bewerbungsfrist: 11. August 1999

Kennzahl: 407/TN/539/99

Der Dekan: Vogler

Generelle Richtlinie für die Tätigkeit des Rektors/der Rektorin

bei der Vergabe der Lehre

(gemäß Senatsbeschluß der Technischen Universität Graz vom 21. Juni 1999)

Oberstes Ziel aller Maßnahmen muß die Erhaltung der Qualität der Lehre sein. In diesem Sinne hat die Finanzierung nach der Wertigkeit der Lehrveranstaltungen und nicht eine Festlegung der Wertigkeit nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten zu erfolgen.

Planung, Beauftragung bzw. Betrauung sollen grundsätzlich für das gesamte Studienjahr erfolgen.

Bei der Beauftragung ist darauf zu achten, daß eine Lehrtätigkeit von mindestens zwei Semesterstunden je Semester im Jahresschnitt erreicht wird.

Die Wertigkeit der Lehrveranstaltungen nach § 180b Abs. 8 BDG ist jedenfalls zum Zeitpunkt der Beauftragung zu fixieren, und eine einheitliche Handhabung über den gesamten Bereich der Technischen Universität Graz ist anzustreben.

Die Gruppengröße muß ebenfalls zum Zeitpunkt der Beauftragung (Betrauung) festgelegt sein, wobei objektive Gründe (pädagogisch-didaktische; Gefahren; Raum, ...) maßgebend sind. Dies geschieht durch den Studiendekan/die Studiendekanin in Absprache mit dem Institutsvorstand. Bei Überschreitung der festgelegten Gruppengrößen wird die Gruppenzahl erhöht und die Betrauung der weiteren Gruppe in Auftrag gegeben.

Ein Widerruf der Betrauung/Beauftragung nach Zustandekommen der Lehrveranstaltung ist nicht zulässig.

In Ausnahmefällen - etwa zur Erhöhung der Auslastung - können Lehrveranstaltungen in studienplanverträglichen Abständen in Auftrag gegeben werden.

Privatissima sind als Lehrveranstaltungen anzukündigen und zu betrauen.

Die Verwaltungsschritte betreffend die Überprüfung des Zustandekommens und Abrechnung einer LV sind möglichst einfach zu gestalten; vorgeschlagen wird eine einmalige Mitteilung durch den Beauftragten/die Beauftragte im Wege des verantwortlichen Institutsvorstandes sowie bei Übungen die einmalige Vorlage einer Liste der Teilnehmer/Teilnehmerinnen im Wege des Studiendekans/der Studiendekanin. Ein Abbruch der LV ist zu melden!