MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1998/99 ausgegeben am 4. August 1999 21. Stück

492. Einsetzung einer Habilitationskommission an der Fakultät für Architektur für die Habilitation von Dr. Gianluca Frediani

493. Nominierung der Institutsvertreterin der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Fakultät für Architektur

494. Nominierung der Institutsvertreterin der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Fakultät für Maschinenbau

495. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Dekans/der Dekanin gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz

496. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Studiendekans/der Studiendekanin gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz

497. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Philosophie an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck

498. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (3. MBA-Verordnung)

499. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (4. MBA-Verordnung)

500. FWF: Impulsprojekte-PostDocs für die Wirtschaft

501. Ecole Nationale d'Administration (ENA), Angebot zur Ausbildung für ausländische Studenten und Beamte

502. Expertenpraktika von Bundesbediensteten in der Wirtschaft

503. Ausschreibung des Postens einer/eines Senior Budget Officer, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

504. Ausschreibung von Planstellen

 

492. Einsetzung einer Habilitationskommission an der Fakultät für Architektur für die Habilitation von Dr. Gianluca Frediani

Der Dekan der Fakultät für Architektur hat gemäß § 28 (2) UOG 93 eine Habilitationskommission eingesetzt und die Anzahl der Mitglieder nach Anhörung des Fakultätskollegiums in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 festgelegt.

4 Vertreter der UniversitätsprofessorInnen:

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jean Marie Corneille MEUWISSEN

Entsendung des Dekans gemäß § 28 (3) UOG

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Stefano de MARTINO, Universität Innsbruck

O.Univ.-Prof. Dr. Götz POCHAT, Universität Graz

2 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb:

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Joachim MORODER, Universität Innsbruck

UAss. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich NAGEL

2 Vertreter der Studierenden:

Vincenzo GENNARINI

Heike PESCOSTA

Zuständigkeit und Aufgabenbereich:

Durchführung des Habilitationsverfahrens für die Habilitation von Dr.techn. Gianluca Frediani für das wissenschaftliche Fachgebiet "Baukunst".

Der Dekan: Riepl

 

 

493. Nominierung der Institutsvertreterin der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Fakultät für Architektur

Die Wahlkommission der Allgemeinen Universitätsbediensteten teilt mit, daß Frau Helga SCHWEIZER als Institutsvertreterin des Institutes für Hochbau für Architekten (1490) nominiert wurde.

Die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.

 

 

494. Nominierung der Institutsvertreterin der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Fakultät für Maschinenbau

Die Wahlkommission der Allgemeinen Universitätsbediensteten teilt mit, daß Frau Margit KÖNIG als Institutsvertreterin des Institutes für Mechanik und Getriebelehre (3050) nominiert wurde.

Die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass

 

 

495. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Dekans/der Dekanin gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz (Fassung lt. Fakultätsbeschluß vom 10.06.1999)

Bei der Erfüllung der in UOG 93 § 49 Abs. 1 genannten Aufgaben hat der Dekan/die Dekanin:

a) das Leitbild der Fakultät für Architektur als Grundlage seiner/ihrer Tätigkeit zu sehen und auch die Richtlinien des Senates zu beachten.

b) bei der Erstellung des jährlichen Budgetantrages die von den Instituten eingebrachten Anträge zu beachten und diesen mit dem Studiendekan/Studiendekanin abzustimmen. Der Vorschlag soll zwei Wochen vor der geplanten Beschlußfassung im Dekanat aufliegen.

c) das Budget nach Anhörung der Institutsvorstände entsprechend den von den Instituten vorgeschlagenen Einzelanträgen auf Grund der budgetären Ansätze zuzuweisen.

d) dem Studiendekan/der Studiendekanin rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Studienjahres eine Finanzierungszusage für die notwendigen Lehrveranstaltungen zu geben.

e) Berufungskommissionen so rechtzeitig einzuberufen, daß der Studienbetrieb tunlichst keine Unterbrechung erfährt und kostenaufwendige Supplierungen vermieden werden.

f) das von der Nachbesetzung betroffene Institut vom Fortgang der Berufungsverhandlungen laufend zu informieren und gegebenenfalls in diese einzubinden.

g) Gastprofessuren für ein Studienjahr dem Fakultätskollegium zur Beschlußfassung in einem zu unterbreiten; Vakanzen sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen.

h) bei der Aufteilung von AssistentInnen auf die Institute auf eine bedarfsgerechte, das heißt vorrangig auf eine möglichst ausgewogene Lehrbelastung bedachtnehmende Aufteilung zu achten.

Zur Bedarfserhebung sind je Institut

1. die Zahl der Pflichtgegenstände und ihr Stundenausmaß,

2. die Zahl der ausgestellten Zeugnisse der letzten beiden Studienjahre,

3. die Gesamtanzahl der Anmeldungen und

4. die Anzahl der zur Abdeckung der Pflichtgegenstände notwendigen externen Lehrbeauftragten heranzuziehen.

i) Planstellen für den wissenschaftlichen Dienst unter Beachtung von Punkt h) in Abstimmung mit dem Institutsvorstand oder im Zweifelsfalle unter Zuziehung der Kuriensprecher zuzuweisen.

j) Planstellen für den nichtwissenschaftlichen Dienst nach Anhörung der betroffenen Institute unter Zuziehung der Fakultätsvertreter des nichtwissenschaftlichen Personals zuzuweisen.

k) die Zurückweisung von Vorschlägen des jeweiligen Institutsvorstandes von "Kleininstituten" in Personalangelegenheiten generell und im besonderen wenn der Vorschlag des Institutsvorstandes mit der Stellungnahme der Institutskonferenz nicht zur Deckung gebracht werden kann, zu begründen.

l) zwecks Kontakt mit den Kollegialorganen und zur Vertretung der studienrechtlichen Interessen an den Sitzungen des Fakultätskollegiums, soweit es die Tagesordnung jeweils erfordert, als Auskunftsperson persönlich teilzunehmen.

Der Dekan: Riepl

 

 

496. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Studiendekans/der Studiendekanin gemäß UOG § 48 Abs. 1 Zi. 14 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz (Fassung lt. Fakultätsbeschluß vom 10.06.1999)

Bei der Erfüllung der in UOG 93 § 43 Abs. 2 genannten Aufgaben hat der Studiendekan/die Studiendekanin:

a) das Leitbild der Fakultät für Architektur als Grundlage seiner/ihrer Tätigkeit zu sehen und auch die Richtlinien des Senates zu beachten.

b) bei der Verteilung von Lehraufgaben zu sorgen, daß das Lehrangebot entsprechend der fachlichen Qualifikation der im jeweiligen Fach vorhandenen Universitätslehrer möglichst ausgewogen verteilt wird und möglichst alle Universitätslehrer im Lehrbetrieb eingesetzt werden.

c) bei der Erteilung oder Einziehung von Lehraufträgen und Lehrbeauftragungen in Zusammenhalt mit der Studienkommission bzw. mit deren Vorsitzenden auf eine inhaltliche Abstimmung der Lehrveranstaltungen im Sinne des Studienplanes zu achten.

d) bei der Verteilung der Lehraufgaben an Universitätslehrer das Einvernehmen mit den in Frage kommenden Instituten sowie das mit den in Aussicht genommenen Universitätslehrern zu suchen.

e) bei der Erstellung von Stundenplänen auf eine zeitlich ausgewogene Verteilung der Lehre zu achten.

f) Blocklehrveranstaltungen zu genehmigen, wenn die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und keine Kollision mit Pflichtlehrveranstaltungen des gleichen Semesters auftritt.

g) bei der Koordination des Studienbetriebes für einen den Studienfortgang begünstigenden Prüfungsbetrieb zu sorgen.

h) bei der Bestellung von externen, qualifizierten Personen als Mitglieder von Diplomprüfungssenaten deren Prüfungsfachgebiet anzugeben und im Bestellungsakt festzuhalten.

i) zwecks Kontakt mit den Kollegialorganen und zur Vertretung der studienrechtlichen Interessen an den Sitzungen der Studienkommission wie auch des Fakultätskollegiums, soweit es die Tagesordnung jeweils erfordert, als Auskunftsperson persönlich teilzunehmen.

Der Dekan: Riepl

 

 

497. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Philosophie an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Philosophie an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. November 1999 eingeladen. Bei Interesse kann der derzeit gültige Studienplan auch über die Internet-Homepage

http://www.uibk.ac.at/c/c2/c202

abgerufen werden.

 

 

 

 

498. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (3. MBA-Verordnung)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/38-I/D/2/99 vom 12. Juli 1999 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (3. MBA-Verordnung) mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Oktober 1999, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 570/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

 

 

499. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (4. MBA-Verordnung)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/36-I/D/2/99 vom 12. Juli 1999 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Business Administration" (4. MBA-Verordnung) mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Oktober 1999, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 571/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

 

 

500. FWF: Impulsprojekte-PostDocs für die Wirtschaft

Dieses Programm fördert innovative F&E Projekte von Unternehmungen und übernimmt die Kosten für die Anstellung eines PostDocs.

Zielgruppe: Personen mit Promotion innerhalb der letzten 5 Jahre, Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Das Unternehmen erhält für max. 2 Jahre Abdeckung der Volllohnkosten des PostDocs bis höchstens ATS 570.000,--.

Detailierte Informationen unter http://www.fwf.ac.at/Formulare/index.html (Hinweis: Anklicken des Wortes Richtlinien in der Zeile "Impulsprojekte", sodann Erhalt der Information im RTF-Format).

 

 

501. Ecole Nationale d'Administration (ENA), Angebot zur Ausbildung für ausländische Studenten und Beamte

Das bm:wv hat mit GZ 15.300/1-I/5/99 vom 16.7.1999 Unterlagen für diesen internationalen Lehrgang, der sowohl Unterricht als auch Praktika in der französischen Verwaltung vorsieht, übermittelt. Die näheren Details über Art und Umfang der Ausbildung können den Unterlagen, die im Büro des Universitätsdirektors aufliegen, entnommen werden.

 

 

502. Expertenpraktika von Bundesbediensteten in der Wirtschaft

Das bm:wv hat mit GZ 10.610/34-Pr/1/99 vom 16.7.1999 mitgeteilt, daß im Rahmen des Projektes "Expertenpraktika von Bundesbediensteten in der Wirtschaft" ein weiteres Angebot vorliegt.

Die Firma Diebold bietet den Bereich "Projektmanagement" an.

Die geforderten Qualifikationen für den Erfahrungsaustausch sind: Organisationserfahrung, EDV-Anwendungskenntnisse (Word, Power Point, Excel - evtl. Access), Kommunikations-Kompetenzen, optional: EDV-Hintergrund.

Das Praktikum sollte spätestens Mitte September 1999 begonnen werden und mindestens zwei bis drei Monate dauern.

 

 

503. Ausschreibung des Postens einer/eines Senior Budget Officer, Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Das bm:wv hat eine Ausschreibung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für den Posten einer Budgetstellenleiterin/eines Budgetstellenleiters mit Dienstort Genf/Schweiz, übermittelt

Bewerbungsschluß: 15. September 1999

Die Stellenausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsprofessors zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

504. Ausschreibung von Planstellen

504.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

 

Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof.Architekt Dipl.-Ing. Franz Riepl, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 1999, am Institut für Hochbau für Architekten.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium, ausgezeichnete Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich des Konstruierens und Entwerfens.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Teamfähigkeit, didaktische Eigenschaften, Kreativität und Einsatzbereitschaft in allen Arbeitsbereichen, Bereitschaft zum hochschulpolitischen Engagement - zu Mitarbeit am universitären Strukturwandel, vertiefte Computerkenntnisse.

Ende der Bewerbungsfrist: 25. August 1999

Der Dekan: Riepl

 

 

Fakultät für Elektrotechnik

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 1999, am Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Isolierstoffe und Isolierungssysteme, Kenntnisse bei experimentellen Laboruntersuchungen, Erfahrung bei der Erstellung von Prüfplätzen für Dauerversuche, Kenntnisse über Automatisierung von Meßplätzen und computergestützte Auswertung von Meßdaten.

Ende der Bewerbungsfrist: 25. August 1999

 

 

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder Telematik

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Längere Praxis in der Abhaltung von Laborübungen im Studentenbetrieb. Erfahrung mit Meßumformern für elektrische und nicht elektrische Größen, sowie Praxis mit digitaler und analoger Auswertung ihrer Signale. Für die Entwicklung von laseroptischen Meßeinrichtungen sind spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der optoelektronischen Meßtechnik erforderlich. Weitgehende Erfahrung mit der Programmierung von Signalprozessoren.

Ende der Bewerbungsfrist: 25. August 1999

Der Dekan: Rentmeister

 

 

 

504.2. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A, VWGR C, VWGR P1, VWGR P2, VB I/a, VB II/p1, VB II/p2,
VB II/p3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

 

Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof.Architekt Dipl.-Ing. Franz Riepl, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/1, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 29. November 1999, am Institut für Kunstgeschichte.

Aufnahmebedingungen: Matura

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute fotografische Kenntnisse zur Betreuung der Mediathek erforderlich, technisches Verständnis, Textredaktion, PC Kenntnisse (Apple: Word/Photoshop/PageMaker), Teamfähigkeit, Organisation von Vortragsreihen und Sponsoring.

Ende der Bewerbungsfrist: 25. August 1999

Kennzahl: 409/A/143/99

Der Dekan: Riepl

 

 

Fakultät für Bauingenieurwesen

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. September 1999, am Institut für Angewandte Geodäsie, Abteilung Ingenieurvermessung und Meßtechnik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene HTBLA für Elektronik, Meßtechnik oder gleichwertiges.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Fundierte Kenntnisse der elektronischen Meßtechniken, Entwurf und Entwicklung von elektronischen Meßsystemen, Fehleranalysen und Auswerten von Meßergebnissen, Programmiererfahrung, Aufbau von Versuchen im Forschungsbetrieb, Wartung von lokalen PC Netzwerken.

Ende der Bewerbungsfrist: 25. August 1999

Kennzahl: 410/B/271-1/99

Der Dekan: Rießberger