MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 19. April 2000, 15. Stück
Das BM:WV hat mit Schreiben vom 28. März 2000 (GZ 23.006/2-I/A/3/2000) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 13. Dezember 1999 beschlossene Satzungsänderung betreffend die Institutsgliederung der an der Fakultät für Elektrotechnik eingerichteten Institute "Institut für Elektrische Anlagen" sowie "Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt" des Kapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität" Teil H Institute § 8 gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Diese Satzungsänderung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Vorsitzende des Senates: Kautsch
Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 3. April 2000 im Sinne der §§ 51 Abs. 1 Z 6 und § 46 Abs. 6 UOG 1993 die Einrichtung der Abteilung für Vielteilchenphysik am Institut für Theoretische Physik beschlossen (eingeschränkt auf die Geltungsdauer, in der wenigstens drei Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren dem Institut zugeordnet sind).
Der Vorsitzende des Senates: Kautsch
Wahltermin: Donnerstag, 11. Mai 2000 um 15.15 Uhr
Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock
Gemäß § 49 Abs. 3 UOG 1993 ist der/die Dekan/Dekanin vom Fakultätskollegium aus einem zumindest drei Personen umfassenden Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der UniversitätsprofessorInnen der betreffenden Fakultät zu wählen. Gemäß § 49 Abs. 7 UOG 1993 beträgt die Funktionsperiode des Dekans vier Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
Wahltermin: Donnerstag, 11. Mai 2000 um 15.45 Uhr
Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock
Gemäß § 43 Abs. 1 UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfasste(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen.
Gemäß § 43 Abs. 7 UOG 1993 ist jeder Vize-Studiendekan vom Fakultätskollegium auf Vorschlag des Studiendekans für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu wählen. Dabei ist auch festzulegen, von welchem Vize-Studiendekan der Studiendekan im Falle seiner Verhinderung vertreten wird. Im übrigen gilt für die Wahl der Vize-Studiendekane § 43 Abs. 1 UOG 1993
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Stark
Wahltermin: Mittwoch, 10. Mai 2000 um 14 Uhr s.t.
Wahlort: Sitzungszimmer der Fakultät für Elektrotechnik,
Kopernikusgasse 24, 2. Stock, ZiNr. 239, 8010 Graz
Gemäß § 49 Abs. 3 UOG 1993 ist der/die Dekan/Dekanin vom Fakultätskollegium aus einem zumindes drei Personen umfassenden Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der UniversitätsprofessorInnen der betreffenden Fakultät zu wählen. Gemäß § 49 Abs. 7 UOG 1993 beträgt die Funktionsperiode des Dekans vier Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
Wahltermin: Mittwoch, 10. Mai 2000 um 14.15 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Fakultät für Elektrotechnik,
Kopernikusgasse 24, 2. Stock, ZiNr. 239, 8010 Graz
Gemäß § 43 Abs. 1 UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfasste(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen.
Gemäß § 43 Abs. 7 UOG 1993 ist jeder Vize-Studiendekan vom Fakultätskollegium auf Vorschlag des Studiendekans für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu wählen. Dabei ist auch festzulegen, von welchem Vize-Studiendekan der Studiendekan im Falle seiner Verhinderung vertreten wird. Im übrigen gilt für die Wahl der Vize-Studiendekane § 43 Abs. 1 UOG 1993.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Zagar
Wahltermin: Mittwoch, 17. Mai 2000 von 8:30 bis 12:00 Uhr
Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12
In die folgenden Kollegialorgane (Die in Klammer angegebene Zahl bezeichnet die in das jeweilige Kollegialorgan zu wählenden VertreterInnen, die ErsatzvertreterInnen sind in gleicher Zahl zu wählen und nicht angeführt) ist zu wählen:
1. Universitätsversammlung (41)
Senat:
Fakultätskollegien:
Studienkommissionen der Studienrichtung:
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o.a. Institutskonferenz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Mittwoch, 17. Mai 2000 von 8:30 bis 12:00 Uhr
Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12
Es sind 2 (3) Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d.h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Heusgen
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93 der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
Es sind 48 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Architektur ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienstellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Bauingenieurwesen ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Maschinenbau ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Elektrotechnik ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz des o. a. Institutes gem. § 45 UOG ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d. h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. März 2000
O.Univ.-Prof. Mag.art. Dr.phil. Karin WILHELM
zur Dekanin der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von vier Jahren, d.i. vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004, gewählt.
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am 30. März 2000
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jean Marie Corneille MEUWISSEN
zum Vize-Studiendekan für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002 gewählt.
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. März 2000
Univ.-Prof. Mag.art. Mag.arch. Irmgard FRANK
zur Studiendekanin der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002, gewählt.
Der Vorsitzende-Stellvertreter des Fakultätskollegiums: Kupelwieser
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan Geographie-Diplom an der Universität Klagenfurt, bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. April 2000 eingeladen.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Skandinavistik an der Universität Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Mai 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplanes samt Qualifikationsprofil über die Internet-Homepage
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Sprachwissenschaft an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. April 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Studienplan über die Internet-Homepage
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Kunstgeschichte an der Universität Wien, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 5. Mai 2000 eingeladen.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 12. Mai 2000 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 431/1/2000-S) zur Einsichtnahme auf. Bei Interesse kann der Studienplan auch über die Internet-Homepage
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Pädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. Mai 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Studienplan über die Internet-Homepage
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG bekannt gegeben, dass der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium Philosophie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst zur Begutachtung aufliegt.
Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 2. Mai 2000 eingeladen. Der Entwurf des Studienplans liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 356/1/2000-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
249.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juni 2000, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, Studienzweig "Infrastruktur und Umwelt" oder Vertiefung "Verkehr", einschlägige Diplomarbeit auf dem Gebiet des Straßen- und Verkehrswesens.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Interesse an wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Bereitschaft zur Teamarbeit.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
Der Dekan: Rießberger
Fakultät für Elektrotechnik
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, vollbeschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 1. Juni 2000 bis 30. November 2000, am Institut für Elektro- und Biomedizinische Technik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder Telematik und Kenntnisse auf dem Gebiet der Biomedizinischen Technik.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in der Messtechnik von Biosignalen, Kenntnisse aus medizinischer Elektronik (Hardwaredesign), Programmiererfahrung und MATLAB, Bereitschaft zur Mitwirkung in der Lehre, i.e. bei praktischen Übungen und der Betreuung von Diplomarbeiten (Erfahrung als Tutor vorteilhaft), Kenntisse in Modellierung und Simulation, Bereitschaft zur Mitarbeit in wissenschaftlichen Projekten (SFB).
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
Der Dekan: Rentmeister
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Organische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Technischen Chemie.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Solide Kenntnisse der präparativen Organischen Chemie, insbesondere auf den Arbeitsgebieten des Instituts, Vertrautheit mit den modernen spektroskopischen Verfahren, PC-Erfahrung und nach Möglichkeit theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Metallkatalysatoren und Hochdruckhydriereinrichtungen.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Technische Chemie.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung auf dem Gebiet der Single-Photon-Counting Technik, der Kinetik von photoinduzierter Elektronentransferreaktionen. Grundkenntnisse auf dem Gebiet: "Magnetic Field Effects in Chemistry". Sehr gute Englischkenntnisse.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Festkörperphysik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Technische Physik.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnis und experimentelle und theoretische Erfahrung auf dem Gebiet optischer und elektronischer Eigenschaften organischer Festkörper, Auslandserfahrung.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
Der Dekan: Vogler
249.2.Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/3, Ersatzkraft für 6 Monate, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Ende Mai 2000, am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft.
Aufnahmebedingungen: HTL-Absolvent/in für Elektrotechnik/Elektrik oder AHS-Matura.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Begonnenes Studium eines einschlägigen Faches (Informatik, Telematik, Technische Physik, Elektronik, Prozesstechnik), evtl. Erfahrung in Messtechnik.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
Kennzahl: 450/B/213/00
Der Dekan: Rießberger
Fakultät für Elektrotechnik
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juni 2000, am Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt.
Gewünschte Qualifikationen: Elektromonteur mit Kenntnissen als Betriebselektriker insbesondere für Maschinen und Steuerungen.
Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000
Kennzahl: 451/E/435/00
Der Dekan: Rentmeister
Punkt 223.2
Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, vollbeschäftigt, Ersatzkraft (Karenzvertretung), voraussichtlich ab 17. Mai 2000 befristet auf 5 Monate, am Institut für Hydraulik und Hydrologie.
Gewünschte Qualifikationen: Vertiefte EDV-Kenntnisse und Programmiererfahrung zur Lösung wasserwirtschaftlicher Aufgaben.
Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2000
Der Dekan: Rießberger