MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

8. Sondernummer

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 1. September 2000, 25b. Stück

STUDIENPLAN

für die Studienrichtung

W I R T S C H A F T S I N G E N I E U R W E S E N  -  M A S C H I N E N B A U

(Änderung/Neufassung)

Die Änderung des Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ 52.351/31-VII/D/2/2000 vom 17. Juli 2000 nicht untersagt.

10.5.2000

Verordnung über den Studienplan
für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
an der TUG
Version 2000/01

Die Studienkommission der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz erläßt aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz UniStG) BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F. den vorliegenden Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau.

Das Diplomstudium umfaßt 10 Semester und gliedert sich in drei Studienabschnitte mit einer Gesamtstundenzahl von 208 Semesterstunden. Davon entfallen auf den 1. Studienabschnitt 48 Semesterstunden in zwei Semestern, auf den 2. Studienabschnitt 97 Semesterstunden in fünf Semestern und auf den 3. Studienabschnitt 42 Semesterstunden in drei Semestern (§ 13 (4) Z 1 UniStG). Auf die freien Wahlfächer entfallen 21 Semesterstunden (§ 13 (4) Z 6 UniStG). Darüber hinaus ist eine Diplomarbeit abzufassen (§ 61 (1) UniStG).

Diese Aufteilung ermöglicht eine für die Zukunft geplante Anpassung an den internationalen Stand der Ingenieurausbildung. Es ist geplant, Voraussetzungen dafür zu schaffen, die erbrachten Leistungen des 1. und 2. Studienabschnitts durch eine ausländische Universität als "Bachelor of Science" anerkennen zu lassen.

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden haben die Studierenden gemäß § 9 UniStG eine facheinschlägige Praxis im sozio-technischen Bereich im Umfang von 8 Wochen zu absolvieren.

  1. Studienabschnitt
  2. § 1 Stundenzahl des 1. Studienabschnitts

    (1) Der 1. Studienabschnitt endet mit der 1. Diplomprüfung und enthält den Stoff der den Fächern der Tabelle zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 48 Semesterstunden und umfaßt das 1. und 2. Semester. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer ist in dieser Tabelle festgelegt.

    (2) Empfohlene freie Wahlfächer (Tutorien): Für ausgewählte Fächer des 1. Studienabschnitts gemäß Tabelle werden parallel zu den Lehrveranstaltungen sog. Tutorien angeboten. Die Teilnahme an diesen Tutorien wird den Studierenden empfohlen. Bei erfolgreicher Absolvierung können diese in dem in der Tabelle angegebenen Stundenumfang als freie Wahlfächer gemäß § 13 (4) Z 6 UniStG anerkannt werden.

    § 2 Anmeldungsvoraussetzungen

    (1) Für folgende Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts werden Anmeldungsvoraussetzungen (der Nachweis besonderer Vorkenntnisse) nach § 7 (7) UniStG festgelegt:

    Lehrveranstaltung

    Anmeldungsvoraussetzung

    Lehrwerkstätte

    Mechanische Technologie

    (2) Für das Fach Maschinenzeichnen und CAD wird die Absolvierung der Ergänzungsprüfung aus Darstellende Geometrie empfohlen.

    § 3 Studieneingangsphase

    Die in Tabelle mit e) gekennzeichneten Fächer des 1. Studienabschnitts betreffen die Studienein-gangsphase nach § 38 (1) UniStG.

    § 4 Durchführung der 1. Diplomprüfung

    (1) Die 1. Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Über jede der in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen ist eine entsprechende Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen. Mit positivem Abschluß aller in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen gilt die Diplomprüfung als abgeschlossen.

  3. Studienabschnitt
  4. § 5 Stundenzahl des 2. Studienabschnitts

    (1) Der 2. Studienabschnitt endet mit der 2. Diplomprüfung und enthält den Stoff, der in den Fächern der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 97 Semesterstunden und umfaßt die Semester 3 bis 7.

    (2) Empfohlene freie Wahlfächer (Tutorien): Für ausgewählte Fächer des 2. Studienabschnitts gemäß Tabelle (im 3. Semester) werden parallel zu den Lehrveranstaltungen sog. Tutorien angeboten. Die Teilnahme an diesen Tutorien wird den Studierenden empfohlen. Bei erfolgreicher Absolvierung können diese in dem in der Tabelle angegebenen Stundenumfang als freie Wahlfächer gemäß § 13 (4) Z 6 UniStG angerechnet werden.

    (3) Ab dem 2. Studienabschnitt werden fünf Studienzweige eingeführt: Produktionstechnik, Verkehrstechnik, Energie- und Umwelttechnik, Mechatronik im Maschinenbau und Verfahrenstechnik im Maschinenbau.

    (4) Die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts teilen sich auf in 93 Semesterstunden Pflichtfächer und 4 Semesterstunden Wahlfächer.

    (5) Die den Pflichtfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts sind ihrer Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach in der Tabelle festgelegt. 12 bis 34 Semesterstunden sind studienzweigbezogene Pflichtfächer.

    § 6 Durchführung der 2. Diplomprüfung

    (1) Die 2. Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Über jede der in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen ist eine entsprechende Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen. Mit positivem Abschluß aller in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen gilt die Diplomprüfung als abgeschlossen.

  5. Studienabschnitt
  6. § 7 Stundenzahl des 3. Studienabschnitts

    (1) Der 3. Studienabschnitt endet mit der 3. Diplomprüfung und enthält den Stoff der in der Tabelle angeführten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 42 Semesterstunden sowie die Abfassung einer Diplomarbeit und umfaßt das 8. bis 10. Semester.

    (2) Die Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts teilen sich auf in 17 Semesterstunden Pflichtfächer und 25 Semesterstunden Wahlfächer.

    (3) Die den Pflichtfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts sind ihrer Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach in der Tabelle festgelegt. 9 Semesterstunden sind studienzweigbezogene Pflichtfächer.

    (4) Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen.

Wahlfächer und Anmeldungsvoraussetzungen im 2. und 3. Studienabschnitt

§ 8 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Wahlfächern des 2. und 3. Studienabschnitts

(1) Zur exemplarischen Vertiefung des in den Pflichtfächern des 2. und 3. Studienabschnitts erworbenen Wissens sowie zur Erweiterung des Gesamtwissens haben die Studierenden die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 29 Semesterstunden nach folgenden Richtlinien auszuwählen.

(2) Mindestens 10 Semesterstunden sind aus den Wahlfachkatalogen Wirtschaft, mindestens 4 Semesterstunden sind aus einem studienzweigbezogenen Wahlfachkatalog und 10 Semesterstunden sind aus allen technischen Pflichtfächern und den studienzweigbezogenen Wahlfachkatalogen zu wählen. Weitere 5 Semesterstunden sind wahlweise aus dem zuvor gewählten studienzweigbezogenen Wahlfachkatalog oder den wirtschaftlichen Wahlfachkatalogen zu wählen.

(3) Im Bereich der wirtschaftlichen Wahlfachkataloge sind mindestens 10 Stunden zu wählen, wobei mindestens 6 aus einem der angebotenen Wahlfachkataloge "Produktion und Betrieb", "Rechnungswesen und Recht", "Organisation, Informations-Management" sowie "Marketing, Innovation" zu wählen sind. Maximal 4 Semesterstunden können als Wahlfächer aus dem ergänzenden Katalog "Allgemeine Wirtschaftsfächer/Persönlichkeitsbildung" gewählt werden.

(4) Die Auswahl der Wahlfächer innerhalb des gewählten Wahlfachkatalogs soll in Zusammenarbeit mit dem/der Diplomarbeitsbetreuer/in erfolgen. Damit soll eine optimal wissenschaftliche fundierte Unterstützung der Diplomarbeit im Vertiefungsgebiet erfolgen.

(5) Allgemeine Wahlfächer Technik im Umfang von 10 Semesterstunden können aus allen angebotenen Pflichtfächern und Wahlfachkatalogen Technik der Fakultät für Maschinenbau gewählt werden.

(6) Über jede der gewählten Lehrveranstaltungen ist eine auf Basis der Prüfungsordnung festgelegte Prüfung zu absolvieren bzw. ein Erfolgsnachweis zu erbringen.

§ 9 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 2. und 3. Studienabschnitts

(1) Für folgende Lehrveranstaltungen des 2. und 3 Studienabschnitts werden Anmeldungsvoraus-setzungen (der Nachweis besonderer Vorkenntnisse) nach § 7 (7) UniStG festgelegt:

Lehrveranstaltung

Anmeldungsvoraussetzung

Festigkeitslehre

Mathematik I; Statik UE

Werkstoffkunde LU

Physik M; Chemie M

Strömungslehre und Wärmeübertragung I

Mathematik I und II; Statik; Dynamik UE

Elektrotechnik VO

Mathematik I und II; Physik M

Elektrotechnik LU

Elektrotechnik VO

Kolbenmaschinen

Thermodynamik;

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

Strömungsmaschinen GL

Strömungslehre und Wärmeübertragung I UE;

Thermodynamik;

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

Wärmetechnik I

Strömungslehre und Wärmeübertragung I UE;

Thermodynamik

Fertigungstechnik

Mechanische Technologie

Fördertechnik

Statik; Dynamik; Festigkeitslehre UE

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

Statik UE; Dynamik UE; Festigkeitslehre UE; Maschinenzeichnen und CAD

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

 

 

Projekt konstruktiv, Konstruktion in der Förder- und Lagertechnik

Förder- und Lagertechnik, Logistik;

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

Projekt konstruktiv, Konstruktion in der Fertigungstechnik

Fertigungstechnik;

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

Industrielle Fertigung

Fertigungstechnik

Rechnersysteme in der Automatisierung

Grundlagen der Informatik

Antriebstechnik

Festigkeitslehre UE

Schweißtechnik

Werkstoffkunde

Umformtechnik

Werkstoffkunde

Förder- und Lagertechnik LU

Förder- und Lagertechnik, Logistik

 

 

Projekt konstruktiv, Konstruktion Kolbenmaschinen und KFZ-Wesen

CAX im Fahrzeug- und Motorenbau; Kolbenmaschinen;

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

Verbrennungskraftmaschinen VA

Kolbenmaschinen

Kraftfahrzeugtechnik

Verbrennungskraftmaschinen VA; Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

CAX im Fahrzeug- und Motorenbau

Ingenieurgeometrie; Grundlagen der Informatik; Kolbenmaschinen; Maschinenzeichnen und CAD

AK Verbrennungskraftmaschinen

Verbrennungskraftmaschinen VA

Fahrzeug- und Motorenmeßtechnik

Verbrennungskraftmaschinen VA;

Meß- und Regeltechnik I

Numerische Methoden in der angewandten Thermodynamik

Festigkeitslehre;

Strömungslehre und Wärmeübertragung I+II

Strömungslehre und Wärmeübertragung II

Strömungslehre und Wärmeübertragung I

Projekt konstruktiv, Wärmetechnik

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Wärmetechnik I

Projekt konstruktiv, Thermische Turbomaschinen

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Thermische Turbomaschinen I

Projekt konstruktiv, Hydraulische Strömungsmaschinen

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Hydraulische Strömungsmaschinen I

Wärmetechnik II

Wärmetechnik I

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Strömungslehre und Wärmeübertragung I; Thermodynamik

Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik

Grundlagen der Informatik; Wärmetechnik I

Turbomaschinen Vertiefung, WM

Thermische Turbomaschinen;

Hydraulische Strömungsmaschinen

Wärme- und Klimatechnik LU

Energie- und Umwelttechnisches Meß- und Versuchswesen

 

 

Elektronik Mk

Elektrotechnik M, VO

Mikroprozessor-Programmierung

Grundlagen der Informatik

Modellbildung und Simulation

Grundlagen der Informatik

Technische Numerik

Grundlagen der Informatik

Höhere Dynamik I

Grundlagen der Informatik

 

 

Apparatebau

Festigkeitslehre

Thermische Verfahrenstechnik P + Z

Einführung in die Verfahrenstechnik; Thermodynamik

Mechanische Verfahrenstechnik P+Z

Strömungslehre und Wärmeübertragung I

Technologie der Papierfaserstoffe

Einführung in die Papier- und Zellstofftechnik

 

 

Betriebswirtschaftslehre

Buchhaltung und Bilanzierung; Kosten- und Erfolgsrechnung

Industriebetriebslehre

Kosten- und Erfolgsrechnung

Unternehmungsführung und Organisation UE

Betriebswirtschaftslehre

Papiertechnisches Praktikum ZF

Technologie der Papierfaserstoffe VO + UE

Papiertechnisches Praktikum PF

Anlagen der Papierherstellung

(2) Folgende Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts können vor Abschluß der 1. Diplomprüfung absolviert werden, wenn die individuelle Anmeldungsvoraussetzung für die jeweilige Lehrveranstaltung nach § 9 (1) erfüllt ist:

Festigkeitslehre; Grundlagen der Informatik; Thermodynamik; Ingenieurgeometrie; Internationale Wirtschaftsbeziehungen; Konstruktionslehre, Maschinenelemente I; Strömungslehre und Wärmeübertragung I; Fertigungstechnik; Werkstoffkunde; Elektrotechnik M; Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik; Einführung in die Verfahrenstechnik; Einführung in die Papier- und Zellstofftechnik.

(3) Folgende Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts können vor Abschluß der 2. Diplomprüfung absolviert werden, wenn die individuelle Anmeldungsvoraussetzung für die jeweilige Lehrveranstaltung nach § 9 (1) erfüllt ist:

Wahlfächer aus studienzweigspezifischen Wahlfachkatalogen, aus allen technischen Pflichtfächern und Wahlfachkatalogen der Fakultät für Maschinenbau und aus Wahlfachkatalogen Wirtschaft im Ausmaß von 10 Semesterstunden sowie die Lehrveranstaltungen: Informatik und EDV in der Produktionstechnik; Strömungslehre und Wärmeübertragung II; Numerische Lösungsmethoden der angewandten Thermo-dynamik, Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik; Technische Numerik; Informatik und EDV in der Verfahrenstechnik, Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Projektmanagement.

Sequenz

§ 10 Empfohlene Sequenz

(1) Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen, insbesondere des 1. und 2. Studienabschnitts in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher zur Einhaltung der vorgegebenen Studienzeit dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.

Diplomarbeit

§ 11 Diplomarbeit

(1) Nach § 61 UniStG ist eine Diplomarbeit abzufassen.

(2) Es wird empfohlen, die Auswahl der Vertiefungsrichtung möglichst schon während des 2. Studienabschnitts durchzuführen, um gemeinsam mit dem Diplomarbeitsbetreuer die Auswahl der zu absolvierenden Wahlfächer abzustimmen und damit die Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der Diplomarbeit zu erfüllen.

(3) Das Thema der Diplomarbeit ist aus einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Es soll jedoch im Bereich des Vertiefungsfachs angesiedelt sein.

(4) Für die Durchführung der Diplomarbeit ist im Studienplan das 10. Semester vorgesehen. Die Durchführung der Diplomarbeit darf maximal 6 Monate in Anspruch nehmen.

Freie Wahlfächer

§ 12 Freie Wahlfächer

(1) Die freien Wahlfächer im Gesamtausmaß von 21 Semesterstunden können innerhalb des gesamten Zeitraums des Studiums absolviert werden. Sie können aus dem Angebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen ausgewählt werden (§ 4 Z 25 UniStG). Es wird empfohlen, die in der Tabelle aufgeführten empfohlenen freien Wahlfächer (Tutorien) für die Vertiefung von Kenntnissen bzw. zur Erweiterung des Wissens sowie der Sicherstellung der Einhaltung der geplanten Studiendauer im 1. und 2. Studienabschnitt auf jeden Fall zu wählen.

(2) Über jede Lehrveranstaltung aus den gewählten freien Wahlfächern ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen.

Praxis

§ 13 Praxis

(1) Die Studierenden haben gemäß § 9 UniStG vor Anmeldung zur abschließenden kommissionellen Prüfung eine facheinschlägige Praxis im sozio-technischen Bereich im Umfang von insgesamt 8 Wochen zu absolvieren.

(2) Der Nachweis der absolvierten Praxis ist mit der Anmeldung zur abschließenden kommissionellen Prüfung vorzulegen.

(3) Sollte es keine Möglichkeit geben, die Praxis in der Wirtschaft abzuleisten, wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, diese durch entgeltfreie Mitarbeit an Projekten der Institute der Fakultät für Maschinenbau durchzuführen.

3. Diplomprüfung

§ 14 Abschließende kommissionelle Prüfung

(1) Als abschließende Prüfung findet eine kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat über das Fach statt, dem das Thema der Diplomarbeit zugeordnet ist. Dabei ist auch der Inhalt der Diplomarbeit zu verteidigen.

(2) Anmeldungsvoraussetzungen für die Anmeldung für diese kommissionelle Prüfung sind der Nachweis der erfolgreich bestandenen 1. und 2. Diplomprüfung nach § 4 (1) und § 6 (1), der Nachweis der positiven Beurteilung sämtlicher im Studienplan des 3. Studienabschnitts vorgesehenen Lehrveranstaltungen nach § 7 (4) und der freien Wahlfächer nach § 12 (2), die positiv beurteilte Diplomarbeit nach § 11 sowie der Nachweis einer facheinschlägigen Praxis nach § 13 (2).

Prüfungsordnung

§ 15 Prüfungsordnung

(1) Die Arten der Lehrveranstaltungen und deren Beurteilung sind in § 16 festgelegt.

(2) Die Art und Durchführung der Prüfungen sind in diesem Studienplan festgelegt.

§ 16 Lehrveranstaltungsarten (gemäß § 7 (1) UniStG)

Lehrveranstaltungsarten im Sinne dieser Verordnung sind:

  1. Vorlesungen (VO), die in didaktisch gut aufbereiteter Weise in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden einführen. Die Beurteilung erfolgt durch Prüfungen.
  2. Vorlesungen mit Übungen (VU), die neben der Einführung in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden auch Anleitungen zum eigenständigen Wissenserwerb bieten. Die Beurteilung erfolgt durch Prüfungen oder die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter.
  3. Übungen (UE, LU oder KU), in denen zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller, theoretischer und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsfortbildung vermittelt werden. Übungen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die positive Absolvierung der Übung ist außer in den in § 9 (1) genannten Fällen Voraussetzung für die Anmeldung zur zugehörigen Vorlesungsprüfung.
  4. Seminare (SE), die der wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion dienen und in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozeß einführen. Dabei werden von den Teilnehmern schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation sowie eine Teilnahme an der kritischen Diskussion verlangt. Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  5. Projekte (PR), in denen experimentelle, theoretische und/oder konstruktive angewandte Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Bei Projekten wird auf Teamarbeit besonderes Augenmerk gelegt. Projekte sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Beurteilung von Prüfungsarbeiten gemäß § 4 (33) UniStG.
  6. Exkursionen (EX), die die industrielle Praxis einzelner oder mehrerer Fachbereiche veranschaulichen. Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  7. Tutorien (TU), in denen der innerhalb eines Faches gebrachte Stoff vorlesungs- bzw. übungsbegleitend vertieft wird. Tutorien dienen vornehmlich zur individuellen Stoffverinnerlichung und Prüfungsvorbereitung und sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  8. Privatissimum (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare.
  9. Die Beurteilung des Studienerfolgs gemäß § 45 (1) UniStG erfolgt für die Prüfungen aus den Lehrveran-staltungen nach (1) bis (5) außer in den nachfolgend aufgeführten Lehrveranstaltungen mit den Noten "sehr gut" (1) bis "nicht genügend" (5). Die Lehrveranstaltungen nach (6) und (7), sowie für die Lehrveranstaltungen "Einführung in den Maschinenbau", "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften", "Laborprojekt", "EDV-Praktikum" und "Lehrwerkstätte" werden "mit Erfolg teilgenommen" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt.

§ 17 Studium im Ausland

(1) Die Studienkommission empfiehlt den Studierenden einen Teil ihres Studiums im fremdsprachigen Ausland zu absolvieren.

Einführungstermin

§ 18 Einführungstermin

(1) Der Studienplan tritt mit dem 1. Oktober in Kraft, der auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der TUG folgt.

Übergangsbestimmungen

§ 19 Übergangsbestimmungen

(1) Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieses Studienplans begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan in der am 31.7.1997 geltenden Fassung fortzusetzen. Ab dem Inkrafttreten dieses Studienplans sind diese Studierenden berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum gemäß § 80 (2) UniStG abzuschließen. Die Studierenden sind überdies berechtigt, sich ab Inkrafttreten des neuen Studienplans durch eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung den neuen Studienvorschriften zu unterstellen. Diese Erklärung ist an die Universitätsdirektion zu richten.

(2) Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, gilt eine von der Studienkommission verabschiedete Verordnung ("Äquivalenzliste"), in der die Lehrveranstaltungen aufgeführt sind, welche gleichwertig jenen sind, die nach dem neuen Studienplan nicht mehr angeboten werden.

(3) Für Studierende, die sich den neuen Studienvorschriften unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Studienplans nach einer von der Studienkommission verabschiedeten Verordnung ("Übertrittsbestimmungen") für das Studium nach dem neuen Studienplan angerechnet.

 

 

 

Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau

an der Technischen Universität Graz nach UniStG,

Version 2000/01

Tabelle der Lehrveranstaltungen

1. Studienabschnitt

 

1. Semester
 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

VO

UE

Mathematik I

6 1)

4

2

s

Statik e)

5 2)

3

2

sm

Physik

3

3

 

s

Einführung in den Maschinenbau e)

2

2 VU

 

 

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften e)

2

2 VU

 

 

EDV Praktikum

2

 

2

p

Mechanische Technologie e)

2

2

 

sm

Lehrwerkstätte

4

 

4 LU

i

Summe

26

 
2. Semester
 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

VO

UE

Mathematik II

6 1)

4

2

s

Dynamik e)

6 2)

4

2

sm

Einführung in Maschinendynamik

1

 

1 LU

s

Maschinenzeichnen und CAD e)

5

2

3 KU

s

Chemie M

2

2

 

s

Laborprojekt e)

2

 

2 PR

p

Summe

22  
1. Abschnitt gesamt 48

1) +1 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

2) +2 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

e) Studieneingangsphase

2. Studienabschnitt

3. Semester

 

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

VO

UE

Ingenieurgeometrie

3 1)

2

1

sm

Festigkeitslehre

6 2)

4

2

sm

Thermodynamik

7 2)

4

3

sm

Grundlagen der Informatik

4

2

2

s

Internationale Wirtschaftsbeziehungen

1

1

 

sm

Summe

21

 

 

 

1) +1 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

2) +2 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

4. Semester

Studienzweigspezifische Pflichtfächer

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-
art

Studienzweige

Produktions-
technik

Verkehrs-
technik

Energie- u. Umwelt-
technik

Mecha-
tronik im Maschinen-
bau

Verfahrens-
technik im Maschinen-
bau

VO

UE

Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

2

2

2

2

2

2 VU

 

i

Strömungslehre u. Wärmeübertragung I

6

6

6

6

6

4

2

sm

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

7

7

7

7

 

4

3

sm

Werkstoffkunde

6

6

6

6

6

4,5

1,5 LU

sm

Einführung in die Papier- und Zellstofftechnik

 

 

 

 

2

2

 

m

Summe

21

21

21

21

16

 
5., 6. und 7. Semester

Studienzweigspezifische Pflichtfächer - Technik

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-
art

Studienzweige

Produktions-
technik

Verkehrs-
technik

Energie- u. Umwelt-
technik

Mecha-
tronik im Maschinen-
bau

Verfahrens-
technik im Maschinen-
bau

VO

UE

Elektrotechnik M

4

4

4

4

4

4

 

sm

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II

5

5

5

5

 

2

3

sm

Meß- und Regelungstechnik I

2

2

2

2

 

2 VU

 

sm

Meß- und Regelungstechnik VT

 

 

 

 

3

3

 

sm

Apparatebau Grundlagen

 

 

 

 

4

3

1

sm

Kraft- u. Arbeitsmaschinen

Strömungsmaschinen Grundlagen

 

2

2

 

 

2

 

sm

Kolbenmaschinen

2

2

2

 

 

2

 

m

Wärmetechnik I

 

2

2

 

 

2

 

sm

Produktionsmaschinen

Fertigungstechnik

2

2

 

2

 

2

 

sm

Förderund Lagertechnik, Logistik

3

 

 

2

 

3/2

 

sm

Antriebstechnik

2

 

 

 

 

2 VU

 

sm

Industrielle Fertigung

2

 

 

 

 

2

 

sm

Industrieroboter

2

 

 

 

 

2

 

sm

Schweißtechnik

2

 

 

 

 

2

 

s

Verbrennungskraftmaschinen VA

 

4

 

 

 

4

 

m

Kraftfahrzeugtechnik

 

3

 

 

 

3

 

m

Energie- und umwelttechnisches Meß- und Versuchswesen

 

 

3

 

 

2

1 LU

m

Turbomaschinen WM

 

 

4

 

 

4

 

sm

Heizgs.-, Lüftgs.-, Klimatechnik

 

 

2

 

 

2

 

m

Meß- und Regelungstechnik II

 

 

 

3

 

2

1

m

Elektrotechnik M, Labor

 

 

 

2

 

 

2 LU

i

Modellbildung und Simulation

 

 

 

3

 

2

1 LU

sm

Elektronik Mk

 

 

 

3

 

2

1 LU

sm

Therm. Verfahrenstechnik

 

 

 

 

8

4

4

sm

Mechanische Verfahrenstechnik P+Z

 

 

 

 

6

4

2

sm

Technologie der Papierfaserstoffe

 

 

 

 

3

3

 

m

VT-Grundoperationen

 

 

 

 

3

2

1

sm

Projektkonstruktiv,
Konstruktion in der Förder- und Lagertechnik oder Fertigungstechnik

5

 

 

 

 

 

5 PR

p

Projektkonstruktiv,
Konstruktion Kolbenmasch. und KFZ-Wesen

 

5

 

 

 

 

5 PR

p

Projektkonstruktiv,
Wärmetechnik oder
Thermische Turbomaschinen oder Hydraulische Strömungsmaschinen

 

 

5

 

 

 

5 PR

p

Projektkonstruktiv
Mechatronik oder

Konstruktionslehre, Maschinenelemente

 

 

 

5

 

 

5 PR

p

Projekt Thermische Verfahrenstechnik oder
Mechanische Verfahrenstechnik oder Papier- und Zellstofftechnik

 

 

 

 

5

 

5 PR

p

Summe studienzweigspezifische Pflichtfächer - Technik

31

31

31

31

36

 

Studienzweigspezifische

Wahlfächer - Technik

4

4

4

4

4

Pflichtfächer - Wirtschaft

Buchhaltung und Bilanzierung

2

1

1

sm

Kosten- und Erfolgsrechnung

3

1

2

sm

Betriebswirtschaftslehre

5

3

2

sm

Industriebetriebslehre

6

3

3

sm

Steuerrecht

2

2

 

m

Systems Engineering - Methodik des Projektmanagements

2

1

1

s

Summe Pflichtfächer - Wirtschaft

20

 

2. Abschnitt gesamt

97

97

97

97

97

1. Abschnitt gesamt

48

48

48

48

48

1. + 2. Abschnitt

145

145

145

145

145

3. Studienabschnitt (8., 9. und 10. Semester)

Pflichtfächer

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-
art

Studienzweige

Produktions-
technik

Verkehrs-
technik

Energie- u. Umwelt-
technik

Mecha-
tronik im Maschinen-
bau

Verfahrens-
technik im Maschinen-
bau

VO

UE

Studienzweigspezifische Pflichtfächer- Technik

 

 

 

 

 

 

 

 

Informatik-EDV in der Produktionstechnik

3

 

 

 

 

3 VU

 

sm

Numerische Methoden in der angewandten Thermodynamik

 

3

 

 

 

3 VU

 

sm

Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik

 

 

2

 

 

2 VU

 

sm

Technische Numerik

 

 

 

3

 

2

1

sm

Informatik-EDV in der Verfahrenstechnik

 

 

 

 

3

3VU

 

sm

Rechnersysteme in der Automatisierung

2

 

 

 

 

2 VU

 

sm

Umformtechnik

2

 

 

 

 

2

 

s

Fahrzeug- und Motorenmeßtechnik

 

2

 

 

 

2 VU

s

Schienenfahrzeuge

 

2

 

 

 

2

 

sm

Wärmetechnik II

 

 

2

 

 

2

 

sm

Umwelttechnik

 

 

3

 

 

3

 

s

Mikroprozessor-Programmierung

 

 

 

2

 

2

 

sm

Meßtechnik

 

 

 

2

 

1

1 LU

sm

Anlagen- und Prozeßtechnik 1

 

 

 

 

2

2

 

m

Anlagentechnik der Papierherstellung

 

 

 

 

2

2

 

m

Summe Pflichtfächer Technik

7

7

7

7

7

 

Studienzweigspezifische Pflichtfächer - Wirtschaft

Unternehmensführung und Organisation (UFO) für Produktionstechnik

2

 

 

 

 

 

2 SE

s

UFO für Verkehrstechnik

 

2

 

 

 

 

2 SE

s

UFO für Energie und Umwelttechnik

 

 

2

 

 

 

2 SE

s

UFO für Mechatronik

 

 

 

2

 

 

2 SE

s

UFO für Verfahrenstechnik

 

 

 

 

2

 

2 SE

s

Pflichtfächer - Wirtschaft

Betriebliche EDV-Grundlagen

3

2

1

s

Unternehmungsführung und Organisation

2

2

 

sm

Bürgerliches Recht u. Handelsrecht

3

3

 

sm

Summe Pflichtfächer Wirtschaft

10

10

10

10

10

 

Wahlfächer im 3. Abschnitt sind gemäß Studienplan zu wählen

- aus Wahlfachkatalogen Wirtschaft

- aus studienzweigspezifischen Wahlfachkatalogen

- aus allen technischen Pflichtfächern und Wahlfachkatalogen
der Fakultät für Maschinenbau

 

10 - 15

0 - 5

10

Wahlfächer insgesamt

25

Summe Pflichtfächer Technik

7

7

7

7

7

Summe Pflichtfächer Wirtschaft

10

10

10

10

10

3. Abschnitt gesamt

42

42

42

42

42

Summe aller Pflicht- und
Wahlfächer der

Studienabschnitte 1, 2 und 3

187

187

187

187

187

Freie Wahlfächer

21

21

21

21

21

Gesamte Semesterstunden der Studienzweige der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau

208

208

208

208

208

Legende:

m mündliche Prüfung

s schriftliche Prüfung,

sm schriftliche und mündliche Prüfung

i immanenter Prüfungscharakter,

p Prüfungsarbeit gem. §4 Z 33 UniStG

 

 

 

(Lehrveranstaltungen. Vorlesungs- und Übungsstunden gesamt)

Wahlfachkataloge: Produktionstechnik

Wahlfachkatalog: Fördertechnik

SS

Meßtechnik

2

Meß- u.Regelungstechnik II

3

Strömungsmaschinen Grundlagen

2

Wärmetechnik I

2

Optimierungsverfahren in Produktions- und Logistiksystemen

2

CAx-Methoden i.d.Produktionstechnik

4

Leichtbau - Konstruktion

2

Kostengerecht Konstruieren

3

Technische Akustik u.lärmarme Konstruktion

2

Sorter u.Sortiertechnik

2

Anlagenplanung u.Lagertechnik

2

Industrielle Steuerungtechnik

2

Industrielle Logistiksysteme

2

Förder- u. Lagertechnik f.Schüttgüter

2

Oberflächentechnik und Verschleiß

2

Grundlagen d.Steuerungs- u.Automatisierungstechnik

2

Pulvermetallurgische Herstellungsverfahren

1

Entwicklungsmethodik

3

Nichtlineare Gleichungssysteme u.Optimierungsaufgaben

3

Computergestützte Berechnungsmethoden i.d.Konstruktion

3

Modellbildung u.Simulation i.d.Materialflußtechnik

2

Fluidtechnik II

3

Maschinenelemente Seminar

2

Ausgewählte Kapitel des CAD

3

Innovationsmanagement

3

Patentrecht

2

Wahlfachkatalog: Fertigungstechnik

SS

Werkzeugmaschinen

2

Steuerungstechnik

3

Strömungsmaschinen Grundlagen

2

Wärmetechnik I

2

Meß- u.Regelungstechnik II

3

Fluidtechnik II

3

Modellbildung u.Simulation i.d. Produktionstechnik

3

Fertigungs-Meßtechnik

2

Schadensanalyse

2

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Getriebelehre

3

Gießereitechnik

2

Mikrosystemtechnik

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

2

Logistik/Materialflußplanung

2

CAx-Verfahren i.d.Produktion

3

3D-CAD-Maschinenkonstruktion

3

NC-Programmieren u.Flexible Automation

3

Dynamik d.Mehrkörpersysteme

3

Qualitätsmanagement

2

Wertanalyse I

2

Kreativitätstechniken

2

Arbeitswissenschaft

4

Produktionsplanung u.-steuerung

3

Industrieroboter Labor

3

Wahlfachkatalog: Werkstofftechnik

SS

Werkstoffkunde Stahl

2

Werkstoffwahl

2

Schadensanalyse

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Keramische Hochleistungswerkstoffe

2

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Konstruieren mit Werkstoffverbunden

2

Oberflächentechnik u.Verschleiß

2

Werkstoffe f.Werkzeuge d.Produktionstechnik

2

Modellierung von Herstellungsprozessen I+II

4

Gießereitechnik

2

EDV-Methoden i.d.Werkstoff- u.Schweißtechnik

3

Pulvermetallurgische Herstellungsverfahren

1

Anleitung z.wissenschaftlichen Arbeiten

2

Life Cycle Analysis

2

Plastizitätstheorie

3

Qualitätssicherung

2

Nanomaterials

2

Elektronenmikroskopie in der Werkstofftechnik

2

Wahlfachkatalog: Schweißtechnik

SS

AK Angewandte Schweißtechnologie

2

Schweißen v. Nichteisenmetallen und Kunststoffen

2

Schweißverfahren

2

Kleben u. Löten i.Maschinenbau

2

Ze Zerstörungsfreie Prüfverfahren

2

EDV-Methoden i.d.Werkstoff- u.Schweißtechnik

3

Modellierung von Herstellungsprozessen I+II

4

Schadensanalyse

2

Werkstoffkunde Stahl

2

Zertifizierung u.Akkreditierung i.europäischen Wirtschaftsraum

2

Qualitätssicherung

2

Sonderschweißverfahren

2

Apparatebau Grundlagen

3

Werkstoffwahl

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Meß-u.Regelungstechnik II

3

Ausl Auslegung u.Berechnung schweißtechnischer Konstruktionen

3

Sonderschweißverfahren Exkursion

1,5

Wahlfachkataloge: Verkehrstechnik

Wahlfachkatalog: Motoren, Kraftfahrzeuge

SS

Höhere Dynamik I

4

Thermodynamik VA

3

Höhere Festigkeitslehre u. FE-Methoden

2

AK Verbrennungskraftmaschinen

3

Getriebelehre

3

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Keramische Hochleistungswerkstoffe

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Meß- u.Regelungstechnik II

3

Fluidtechnik I

2

Werkstoffwahl

2

Schadstoffbildung b.d.Verbrennung i.Motor

2

Konstruktion schnelllaufender Verbrennungskraftmaschinen

2

Zweiradtechnik u.Kleinmotoren

2

Elektrik u.Elektronik i.Fahrzeug u.Motor

2

CAx i.Fahrzeug- u.Motorenbau

3

Gasdynamik

3

Numerische Methoden der Strömung und Wärmeübertragung

2

Unfallmechanik i. Verkehrswesen

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

2

Innovative Fahrzeugantriebe

2

Fahrzeugdynamik

3

Wahlfachkatalog: Verkehr und Umwelt

SS

Thermodynamik VA

3

Schadstoffbildung b.d.Verbrennung i.Motor

2

Verkehrsplanung

2

Lärmschutz i.Verkehrswesen

2

Abgasemission u.-immission durch den Straßenverkehr

2

Messung v.Luftschadstoffen

2

Umweltprobleme d.Verbrennungskraftmaschinen

2

Emissions- u.Immissionsbelastung i.Flugverkehr

1

Emissionsberechnungen i.Verkehr

2

Innovative Fahrzeugantriebe

2

Schadstoffausbreitung allgemein

2

Schadstoffausbreitung i. urbanen Gebieten

2

Wahlfachkatalog: Eisenbahntechnik, Seilbahnbau

SS

Höhere Festigkeitslehre u.FE-Methoden

3

Höhere Dynamik I

4

Getriebelehre

3

Kunststoffe u.Verbundwerkstoffe

2

Eisenbahnwesen

3

Eisenbahntechnik u.Betriebsplanung

2

Schienengebundener Nahverkehr

1

Spurgeführter Güterverkehr

1

Elektrische Bahnen, Energieversorgung

1

Elektrische Antriebstechnik

4

Meß- u.Regelungstechnik II

3

Fluidtechnik I

2

Fluidtechnik II

3

Seilbahnbau

2

Wahlfachkataloge: Energie- und Umwelttechnik

Wahlfachkatalog: Allgemeine Energie- und Umwelttechnik

SS

Thermische Energieanlagentechnik VA

4

Thermische Turbomaschinen

2

Hydraulische Strömungsmaschinen

2

Thermische Turbomaschinen Vertiefung, WM

2

Turbomaschinen/Vertiefung Hydraul. Strömungsmaschinen, WM

2

Strömungslehre und Wärmeübertragung II

3

Wärmetechnik und Wärmewirtschaft SE

2

Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik UE

1

Energy Systems Analysis

2

Rationelle Energienutzung

2

Energieversorgungskonzepte

1

Development of Steam- and Gas Turbine Plants

2

CFD in Turbomaschinen u.Energieanlagen

3

Wärmetechnik II

2

Korrosion u. Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Meß- u. Regelungstechnik II

3

Kältetechnik

2

Elektrowärme

2

Fern- u. Nahwärmesysteme

2

Sonnenenergienutzung

2

Wärmepumpentechnik

2

Numerische Methoden d.Strömung u.Wärmeübertragung

3

Gasdynamik

3

Werkstoffwahl

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

3

Instationäre Vorgänge in hydraul. und verfahrenstechn. Anlagen

3

Wärmetechnisches Meß- und Versuchswesen

2

Windenergiekonversion

2

Wahlfachkatalog: Umwelttechnik

SS

Luftreinhaltung und Abluftreinigung

2

Messung von Luftschadstoffen

2

Ökologie-Energie

2

Recycling

2

Elektrische Verfahren in der Umwelttechnik

2

Umweltmanagement

2

Umweltschutzgesetzgebung und Umweltverträglichkeitsprüfung

2

Technische Akustik u. Lärmarm Konstruieren

3

Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik

2

Schadstoffe in der Umwelt

1

Wahlfachkatalog: Gebäudetechnik

SS

Grundlagen d.Gebäudetechnik

3

Heizungs-, Lüftungs- u.Klimatechnik VA

3

Bauphysik

2,5

Bauökologie

2

Energieversorgung v.Gebäuden

3

Wasseraufbereitung u.Abwasserreinigung

4

Solares Bauen

2

Gasanwendungstechnik

2

Gebäudeaerodynamik

3

Licht-Anwendungstechnik

2

Wahlfachkatalog: Energieanlagentechnik

SS

Dampferzeuger/Entwurf u.Konstruktion

2

Kernkraftwerkstechnik

2

Planung, Bau u. Betrieb v. Kraftwerken

3

Elektrische Maschinen I

4

Meßtechn. Durchf. v. Abnahmeversuchen f. Kraftwerke

3

Wirtschaftliche Optimierung thermischer Turbomaschinen

3

Betriebsführung thermischer Turbomaschinen

2

Maschinendynamik

3

Maschinendynamik Vertiefung

3

Nichtlineare Schwingungen

3

Höhere Maschinendynamik und numerische Methoden

3

Strahlantriebe

2

Rechnerische Simulation v. Strömungsmaschinen u. Anlagen

3

Einführung i.d. Industrie hydraulischer Strömungsmaschinen

1

Wasserkraftanlagen Einführung M, WM

3,5

EDV-Wasserwesen

1,5

Meß-, Prozeß- u. Labortechnik

2

Wahlfachkataloge: Mechatronik im Maschinenbau

Wahlfachkatalog: Antriebstechnik

SS

Fluidtechnik I

2

Fluidtechnik II

3

Modellbildung u.Simulation

3

Elektrische Antriebe u.Antriebstechnik

5

Fluidtechnik in mobilen Anlagen

2

Proportional- u.Servotechnik

3

Dynamik v.Antriebssystemen

4

Elektrische Triebfahrzeuge

2

Elektrische Kleinmotoren

2

Antriebsregelung

2

Wahlfachkatalog: Simulation, Mehrkörpersysteme

SS

Höhere Dynamik II

3

Dynamik von Mehrkörpersystemen

3

Nichtlineare Gleichungssysteme u. Optimierungsaufgaben

3

Höhere Mathematik

3

Fahrzeugdynamik

3

Schienenfahrzeuge

2

Programmiertechnik i.d.Mechatronik

3

Getriebelehre

3

Unfallmechanik im Verkehrswesen

3

Objektorientiertes Programmieren & C++

3

Höhere Maschinendynamik und numerische Methoden

3

Nichtlineare Schwingungen

3

Splinekurven u. -flächen

3

Wahlfachkatalog: Robotik, Regelungstechnik

SS

Regelungstechnik III

3

Modellbildung u.Simulation

3

Fluidtechnik I

2

Fluidtechnik II

3

Industrieroboter Labor

3

Kinematik u.Robotik

3

Mobile Roboter

3

Bildverarbeitung

3

Getriebelehre

3

Systemtheorie

3

Projekt Systemtheorie

3

Prozeßautomatisierung I

4

Prozeßautomatisierung II

4

Wahlfachkatalog: Kontinuumsmechanik

SS

Höhere Festigkeitslehre u.FE-Methoden

3

Plastizitätstheorie

3

AK Plastizitätstheorie

2

Elastizitätstheorie I+II

4

2D-Bauteile (Scheiben, Platten,Schalen)

3

AK 2D-Bauteile

2

Operatorkalkül f.Ingenieure

2

Symbolische Berechnungen i.d. Festigkeitslehre

2

Rechnerübungen z.FE-Methoden

2

Wahlfachkataloge - Verfahrenstechnik im Maschinenbau

Wahlfachkatalog: Verfahrenstechnik

SS

Apparatebau Grundlagen - KÜ

3

Anlagen- und Prozeßtechnik 1

2

Abfall, Müll (feste Stoffe)

2

Biologische Abwasserreinigung

2

Chemie-Ing. Thermodynamik

4

Chem./ Therm. Abwasserreinigung

3

Chemische Technologie

2

Labor Verfahrenstechnik I

2

Labor Thermische Grundoperationen

2

Labor Mechanische Grundoperationen

2

Mechanische Verfahrenstechnik Labor

3

Physikalische Chemie

4

Reaktionstechnik

4

Recycling f. Clean Techn., SE

2

Schadstoffausbreitung

2

Stoffaustausch

3

Thermische VT VA

3

Recycling

2

Umwelttechnologien

3

Labor - Projekt Thermische Verfahrenstechnik

4

Sicherheit und Umweltschutz in der Anlagentechnik

2

Schadstoffe in der Umwelt

1

Wahlfachkatalog: Papier- und Zellstofftechnik

SS

Technologie der Papierfaserstoffe

5

Faserstoffaufbereitung

4

Anlagen der Papierherstellung

3

Papiertechnisches Praktikum ZF

4

Papiertechnisches Praktikum PF

4

Wahlfachkataloge - Wirtschaft

Wahlfachkatalog: Produktion u.Betrieb

SS

Allgemeine Energiewirtschaftslehre

2

Arbeitswissenschaft

4

Betriebliches Energiemanagement

2

IuK-Management in der Praxis

2

Logistik/Materialflussplanung

2

Produktionsplanung u.-steuerung

3

Qualitätsmanagement

2

Statistische Qualitätskontrolle

2

Wahlfachkatalog: Rechnungswesen u. Recht

SS

Controlling

3

Business Economics Case Studies

3

Projektcontrolling u.Konfliktbewältigung

2

Volkswirtschaftslehre

2

Arbeitsrecht

2

Bürgerliches Recht, Ergänzung

1

Handelsrecht, Vertiefung

2

Patentrecht

2

Wahlfachkatalog: Organisation, Informations-Management

SS

Informationsmanagement

3

General Management, Fallstudienseminar

4

Managementtraining, Planspiel

3

AK Unternehmensführung

3

Betriebliche Planungsmethoden

4

Business Modelling

3

Change Management

2

Wahlfachkatalog: Marketing, Innovation

SS

Betriebliches Innovationsmanagement

3

Technologiemarketing

2

Marketing Management

3

Wertanalyse I

2

Wertanalyse II

4

Ergänzender Wahlfachkatalog: (maximal 4 SS wählbar)

Allgemeine Wirtschaftsfächer/ Persönlichkeitsbildung

SS

Kreativitätstechniken

2

Laufbahnplanung

2

Mitarbeiterführung

2

Rhetorik u.Präsentation

2

Business English

3

Betriebssoziologie (Motivation,Führung,Team)

2