MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

9. Sondernummer

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 1. September 2000, 25c. Stück

STUDIENPLAN

für die Studienrichtung

T e c h n i s c h e   M a t h e m a t i k

(Neufassung)

Die Neufassung des Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ 52.351/53-VII/D/2/2000 vom 25. August 2000 nicht untersagt.

Studienplan für die Studienrichtung
Technische Mathematik
(Version 2000/2001)

Die Studienkommission für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz erlässt aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. Nr. 48/1997 i.d.g.F. den vorliegenden Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik.

§ 1 (1) Das Diplomstudium der Technischen Mathematik umfasst 10 Semester und gliedert sich in drei Studienabschnitte, wobei der erste Abschnitt zwei Semester, der zweite und der dritte Abschnitt jeweils vier Semester umfasst.

(2) Das Studium gliedert sich ab dem zweiten Abschnitt (§ 13 (3) UniStG) in die drei Studienzweige

  1. Technomathematik
  2. Operations Research, Statistik, Finanz- und Versicherungsmathematik
  3. Informationsverarbeitung.

(3) Die Gesamtstundenanzahl an zu absolvierenden Prüfungen beträgt in jedem Studienzweig 160 Semesterstunden (§ 14 (4) Z 1 UniStG).

Davon entfallen auf den ersten, in das Studium einführenden Abschnitt 37 Semesterstunden. Auf den zweiten Studienabschnitt, der die Vermittlung der Grundlagen in den drei Studienzweigen abschließt, entfallen im Studienzweig (A) 75, im Zweig (B) 73 und im Zweig (C) 74 Semesterstunden. Der dritte Abschnitt, in dem auch eine Diplomarbeit anzufertigen ist, vertieft die wissenschaftliche Ausbildung und ermöglicht in jedem Studienzweig durch ein strukturiertes Angebot an Vertiefungs- und Wahlfächern eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Anzahl der Semesterstunden in den Vertiefungs- und Wahlfächern im dritten Abschnitt beträgt im Studienzweig (A) 32, im Zweig (B) 34 und im Zweig (C) 33. Auf die freien Wahlfächer (§ 13 (4) Z 6 UniStG) entfallen 16 Semesterstunden.

(4) Im Sinne des europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System) sind den einzelnen Lehrveranstaltungen ECTS-Punkte zugeteilt, welche den relativen Anteil des Arbeitspensums beschreiben. Dem Arbeitspensum eines Studienjahres sind international 60 ECTS-Punkte zugeteilt.

§ 2 Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind folgende Lehrveranstaltungsarten (§ 71 (1) UniStG) definiert:

Vorlesungen (VO)
dienen der Vermittlung von theoretischem Wissen in einem Teilgebiet eines Faches.
Übungen (UE)
dienen der Anwendung des in einer Vorlesung vorgetragenen Wissens an praktischen Beispielen.
Konstruktionsübungen (KU)
haben als Ziel, die konstruktiven Fähigkeiten zu schulen und das Wissen aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zu verbinden und anzuwenden.
Praktika (PR)
stellen den Praxisbezug zum in verschiedenen Lehrveranstaltungen erworbenen Wissen her.
Seminare (SE)
dienen der wissenschaftlichen Arbeit und dem fachlichen Diskurs.

1. Studienabschnitt

§ 3 Die erste Diplomprüfung umfasst den Stoff der in Tabelle 1 angeführten Lehrveranstaltungen.

Tabelle 1: Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im ersten Studienabschnitt
(37 Semesterstunden)

Im 1. Semester empfohlen :

Sem. St.

ECTS-Credits

Analysis 1

5 VO

8

Analysis 1

2 UE

3

Lineare Algebra 1

4 VO

7

Lineare Algebra 1

2 UE

3

Einführung in die Informatik

4 VO

6

Einführung in die Informatik

2 UE

3

Summe

19

30

Empfohlene Freifächer

   

Experimentalphysik 1

4 VO

 

Programmieren 0

2 VO

 

Programmieren 0

1 KU

 

Im 2. Semester empfohlen :

Sem. St.

ECTS-Credits

Analysis 2

4 VO

7

Analysis 2

2 UE

3

Lineare Algebra 2

4 VO

7

Lineare Algebra 2

2 UE

3

Datenstrukturen und Algorithmen

2 VO

3

Datenstrukturen und Algorithmen

1 UE

2

Praxisorientierte Programmierung

3 KU

5

Summe

18

30

§ 4 Folgende Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes werden gemäß § 38 (1) UniStG als Studieneingangsphase definiert:

§ 5 Die erste Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Mit der positiven Beurteilung aller in Tabelle 1 angeführten Lehrveranstaltungen wird der erste Studienabschnitt abgeschlossen.

2. Studienabschnitt

§ 6 Die zweite Diplomprüfung umfasst den Stoff der in Tabelle 2 angeführten Lehrveranstaltungen.

Tabelle 2: Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im zweiten Studienabschnitt

  1. Technomathematik (75 Semesterstunden)

    Im 3. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Einführung in die Elektrotechnik

    3 VO

    5

    Einführung in die Elektrotechnik

    1 UE

    1

    Funktionentheorie 1

    3 VO

    5

    Funktionentheorie 1

    2 UE

    2

    Algebra

    4 VO

    7

    Algebra

    2 UE

    2

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    2 VO

    4

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    1 UE

    1

    Maß- und Integrationstheorie

    3 VO

    5

    Maß- und Integrationstheorie

    1 UE

    1

    Summe

    22.

    33

    Im 4. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Differentialgleichungen 1

    4 VO

    7

    Differentialgleichungen 1

    2 UE

    2

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    3 VO

    5

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    1 UE

    1

    Numerische Mathematik 1

    3 VO

    5

    Numerische Mathematik 1

    1 UE

    1

    Mechanik 1

    4 VO

    6

    Summe

    18

    27

    Im 5. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Mathematische Statistik

    3 VO

    6

    Mathematische Statistik

    1 UE

    1

    Funktionalanalysis 1

    4 VO

    8

    Funktionalanalysis 1

    2 UE

    2

    Differentialgleichungen 2

    3 VO

    6

    Differentialgleichungen 2

    1 UE

    1

    Symbolic Computation

    2 VO

    4

    Symbolic Computation

    2 UE

    2

    Summe

    18.

    30

    Im 6. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Mathematische Optimierung 1

    4 VO

    8

    Mathematische Optimierung 1

    2 UE

    2

    Mathematische Modelle

    2 VO

    4

    Mathematische Modelle

    1 UE

    1

    Numerische Mathematik 2

    3 VO

    6

    Numerische Mathematik 2

    1 UE

    1

    wahlweise

       

    Systemtechnik
    + Systemtechnik

    3 VO
    1 UE

    6
    2

    Variationsmethoden und Residuentheorie in der Elektrotechnik
    + Modellbildung und Simulation

    2 VO
    2 VO

    4
    4

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I

    4 VO

    8

    Summe

    17

    30

    Empfohlenes Freifach

       

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I

    2 UE

     

  2. Operations Research, Statistik, Finanz- und Versicherungsmathematik (73 Semesterstunden)

    Im 3. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Funktionentheorie 1

    3 VO

    5

    Funktionentheorie 1

    2 UE

    2

    Algebra

    4 VO

    7

    Algebra

    2 UE

    2

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    2 VO

    4

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    1 UE

    1

    Maß- und Integrationstheorie

    3 VO

    5

    Maß- und Integrationstheorie

    1 UE

    1

    Summe

    18

    27

    Im 4. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Differentialgleichungen 1

    4 VO

    7

    Differentialgleichungen 1

    2 UE

    2

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    3 VO

    5

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    1 UE

    1

    Numerische Mathematik 1

    3 VO

    5

    Numerische Mathematik 1

    1 UE

    1

    Mathematische Optimierung 1

    4 VO

    8

    Mathematische Optimierung 1

    2 UE

    2

    Summe

    20

    31

    Im 5. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Mathematische Statistik

    3 VO

    6

    Mathematische Statistik

    1 UE

    1

    Funktionalanalysis 1

    4 VO

    8

    Funktionalanalysis 1

    2 UE

    2

    Stochastische Prozesse

    3 VO

    6

    Stochastische Prozesse

    1 UE

    1

    Symbolic Computation

    2 VO

    4

    Symbolic Computation

    2 UE

    2

    Summe

    18

    30

    Im 6. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Computerstatistik

    2 VO

    4

    Computerstatistik

    2 UE

    2

    Finanz- und Versicherungsmathematik 1

    3 VO

    6

    Finanz- und Versicherungsmathematik 1

    1 UE

    1

    Kombinatorische Optimierung

    3 VO

    6

    Kombinatorische Optimierung

    1 UE

    1

    Enzyklopädie BWL

    3 VO

    6

    Enzyklopädie BWL

    2 UE

    2

    Summe

    17

    28

  3. Informationsverarbeitung (74 Semesterstunden)

    Im 3. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Funktionentheorie 1

    3 VO

    5

    Funktionentheorie 1

    1 UE

    1

    Algebra

    4 VO

    7

    Algebra

    2 UE

    2

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    2 VO

    4

    Einführung in die Diskrete Mathematik

    1 UE

    1

     

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Maß- und Integrationstheorie

    2 VO

    3

    Maß- und Integrationstheorie

    1 UE

    1

    Logik und Berechenbarkeit

    2 VO

    3

    Logik und Berechnbarkeit

    1 KU

    1

    Multimediale Informationssysteme

    2 VO

    3

    Multimediale Informationssysteme

    1 KU

    2

    Summe

    22.

    33

    Im 4. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Differentialgleichungen 1

    3 VO

    5

    Differentialgleichungen 1

    1 UE

    1

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    3 VO

    5

    Wahrscheinlichkeitstheorie

    1 UE

    1

    Numerische Mathematik 1

    3 VO

    5

    Numerische Mathematik 1

    1 UE

    1

    Rechnerorganisation

    2 VO

    3

    Rechnerorganisation

    1 KU

    2

    Compilerbau

    2 VO

    3

    Compilerbau

    1 KU

    2

    Einführung in die Theoretische Informatik

    2 VO

    3

    Einführung in die Theoretische Informatik

    1 KU

    2

    Summe

    21

    33

    Im 5. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Mathematische Statistik

    3 VO

    6

    Mathematische Statistik

    1 UE

    1

    Entwurf und Analyse von Algorithmen

    2 VO

    3

    Entwurf und Analyse von Algorithmen

    1 KU

    2

    Betriebssysteme

    2 VO

    3

    Betriebssysteme

    1 KU

    2

    Softwarearchitektur

    2 VO

    3

    Softwarearchitektur

    1 KU

    2

    Geometrische Algorithmen

    2 VO

    3

    Geometrische Algorithmen

    1 KU

    2

    Summe

    16

    27

    Im 6. Semester empfohlen :

    Sem. St.

    ECTS-Credits

    Rechnernetze

    2 VO

    3

    Rechnernetze

    1 KU

    2

    Datenbanken

    2 VO

    3

    Datenbanken

    1 KU

    2

    Bildanalyse und Computergrafik

    2 VO

    3

    Bildanalyse und Computergrafik

    1 KU

    2

    Mathematische Optimierung 1

    4 VO

    8

    Mathematische Optimierung 1

    2 UE

    2

    Summe

    15

    25

§ 7 Maximal die Hälfte der Semesterstunden der Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes kann bereits vor Abschluss der ersten Diplomprüfung absolviert werden.

§ 8 Die zweite Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Mit der positiven Beurteilung aller in Tabelle 2 angeführten Lehrveranstaltungen eines Studienzweiges wird der zweite Studienabschnitt abgeschlossen.

3. Studienabschnitt

§ 9 (1) Der dritte Studienabschnitt umfasst 4 Semester und schließt mit einer kommissionellen Diplomprüfung gemäß § 15 (3) ab. Zulassungsvoraussetzung (§15 (2)) für die kommissionelle Diplomprüfung ist die positive Beurteilung der in § 10 genannten Vertiefungsfächer, der in § 11 angeführten Wahlfächer, der in § 12 genannten freien Wahlfächer sowie der gemäß § 13 anzufertigenden Diplomarbeit.

(2) Die Semester sieben, acht und neun sind für die Absolvierung der Vertiefungsfächer und Wahlfächer vorgesehen, das zehnte Semester dient der Anfertigung der Diplomarbeit.

§ 10 Die dritte Diplomprüfung umfasst unter anderem den Stoff der in Tabelle 3 angeführten Lehrveranstaltungen.

Tabelle 3: Lehrveranstaltungen aus den Vertiefungsfächern im dritten Studienabschnitt

  1. Technomathematik (je nach Wahl der/des Studierenden mindestens 14, höchstens 32 Semesterstunden. Jeder Semesterstunde werden 2 ECTS-Punkte zugeordnet.)

    Numerisches Praktikum 2 PR

    sowie einer der folgenden Kataloge A1, A2 oder A3 von Vertiefungsfächern:

    A1) Analysis und Numerik (mindestens 12 Semesterstunden)

    Sem. St.

    Seminar (Analysis oder Numerik)

    2 SE

    EDV-Projekt

    3 PR

    Partielle Differentialgleichungen

    3 VO

    Partielle Differentialgleichungen

    1 UE

    wahlweise

     

    Numerische Mathematik 3

    2 VO

    Numerische Mathematik 3

    1 UE

    AK Numerik

    2 VO

    AK Numerik

    1 UE

    Approximationstheorie

    2 VO

    Approximationstheoreie

    1 UE

    AK Optimierung

    2 VO

    AK Optimierung

    1 UE

    Mathematische Optimierung 2

    2 VO

    Mathematische Optimierung 2

    1 UE

    Funktionentheorie 2

    2 VO

    Funktionentheorie 2

    1 UE

    Funktionalanalysis 2

    2 VO

    Funktionalanalysis 2

    1 UE

    A2) Technik und Naturwissenschaft (mindestens 12 Semesterstunden)

    Sem. St.

    Seminar (Analysis oder Numerik)

    2 SE

    EDV-Projekt

    3 PR

    Partielle Differentialgleichungen

    3 VO

    Partielle Differentialgleichungen

    1 UE

    Wahlweise
    weitere vertiefende Lehrveranstaltungen aus dem bestehenden Angebot der TUG aus den Bereichen
    Mechatronik (Robotik, Simulation, Regelungstechnik, Mechanik), Theoretische Elektrotechnik, Strömungslehre und Wärmeübertragung, Theoretische Physik und Festkörperphysik im Ausmaß von mindestens 3 Semesterstunden, welche in Übereinkunft mit dem Vorsitzenden der Studienkommission zu wählen sind.

    A3) Individuelles Vertiefungsfach (mindestens 12 Semesterstunden)

     

    Dieser Katalog kann auf Vorschlag der/des Studierenden in Übereinkunft mit dem Vorsitzenden der Studienkommission aus dem bestehenden Lehrveranstaltungsangebot der TUG zusammengestellt werden.

  2. Operations Research, Statistik, Finanz- und Versicherungsmathematik (je nach Wahl der/des Studierenden mindestens 15, höchstens 34 Semesterstunden. Jeder Semesterstunde werden 2 ECTS-Punkte zugeordnet.)

    Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften 2 VO

    Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften 1 UE

    sowie einer der folgenden Kataloge B1, B2, B3 oder B4 von Vertiefungsfächern:

    B1) Optimierung (mindestens 12 Semesterstunden)

    Sem. St.

    Seminar (Optimierung)

    2 SE

    Projekt (Optimierung)

    3 PR

    Operations Research

    3 VO

    Operations Research

    1 UE

    wahlweise

     

    Mathematische Optimierung 2

    2 VO

    Mathematische Optimierung 2

    1 UE

    AK Optimierung

    2 VO

    AK Optimierung

    1 UE

    B2) Statistik (mindestens 12 Semesterstunden)

    Sem. St.

    Seminar (Statistik)

    2 SE

    Projekt (Statistik)

    3 PR

    Angewandte Statistik

    3 VO

    Angewandte Statistik

    1 UE

    wahlweise

     

    Lineare Modelle

    2 VO

    Lineare Modelle

    1 UE

    Stochastische Modellierung und Simulation

    2 VO

    Stochastische Modellierung und Simulation

    1 UE

    B3) Finanz- und Versicherungsmathematik (mindestens 12 Semesterstunden)

    Sem. St.

    Seminar (Finanz- und Versicherungsmathematik

    2 SE

    Projekt (Finanz- und Versicherungsmathematik)

    3 PR

    Finanz- und Versicherungsmathematik 2

    3 VO

    Finanz- und Versicherungsmathematik 2

    1 UE

    wahlweise

     

    AK Finanz- und Versicherungsmathematik

    2 VO

    AK Finanz- und Versicherungsmathematik

    1 UE

    Mathematische Grundlagen der Kryptografie

    2 VO

    Mathematische Grundlagen der Kryptografie

    1 UE

    AK Numerik

    2 VO

    AK Numerik

    1 UE

    Approximationstheorie

    2 VO

    Approximationstheorie

    1 UE

    Diskrete dynamische Systeme

    2 VO

    Diskrete dynamische Systeme

    1 UE

    B4) Individuelles Vertiefungsfach (mindestens 12 Semesterstunden)

     

    Dieser Katalog kann auf Vorschlag der/des Studierenden in Übereinkunft mit dem Vorsitzenden der Studienkommission aus dem bestehenden Lehrveranstaltungsangebot der TUG zusammengestellt werden.

  3. Informationsverarbeitung (je nach Wahl der/des Studierenden mindestens 15, höchstens 33 Semesterstunden. Jeder Semesterstunde werden 2 ECTS-Punkte zugeordnet.)

    Mathematische Grundlagen der Kryptografie 2 VO

    Mathematische Grundlagen der Kryptografie 1 UE

    sowie einer der folgenden Kataloge C1 bis C8 von Vertiefungsfächern (jeder Katalog enthält Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden; diese werden den Gegebenheiten entsprechend durch die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter rechtzeitig angekündigt):

    C1) Maschinelle Intelligenz

    C2) Algorithmen und Geometrie

    C3) Softwaretechnologie und Softwareentwicklung

    C4) Angewandte Informationsverarbeitung

    C5) Entwurf von Informationssystemen

    C6) Verteilte Informationssysteme

    C7) Maschinelles Sehen und Darstellen

    C8) Individuelles Vertiefungsfach

    Dieser Katalog kann auf Vorschlag der/des Studierenden in Übereinkunft mit dem Vorsitzenden der Studienkommission aus dem bestehenden Lehrveranstaltungsangebot der TUG zusammengestellt werden.

§ 11 Die dritte Diplomprüfung umfasst unter anderem den Stoff der in Tabelle 4 angeführten Lehrveranstaltungen.

Tabelle 4: Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächern im dritten Studienabschnitt

Aus der nachfolgenden Liste sind (bisher noch nicht absolvierte) Lehrveranstaltungen im Ausmaß von n Semesterstunden zu wählen, wobei die Anzahl n gegeben ist durch:

Im Studienzweig (A): n = 32 minus die Anzahl der aus Tabelle 3 gewählten Semesterstunden.

Im Studienzweig (B): n = 34 minus die Anzahl der aus Tabelle 3 gewählten Semesterstunden.

Im Studienzweig (C): n = 33 minus die Anzahl der aus Tabelle 3 gewählten Semesterstunden.

Jeder Semesterstunde werden 2 ECTS-Punkte zugeordnet.

Kombinatorik

VLSI-Design

Graphentheorie

Modular Softwaredevelopement

Spieltheorie

Projektmanagement

Zahlentheorie

Qualitätsmanagement

Topologie

AK Geschichte der Mathematik

Gruppentheorie

AK Logik und Mengenlehre

Topologische Gruppen

AK Kombinatorik

Variationsrechnung

AK Zahlentheorie

Kontrolltheorie

AK Algebra

Potentialtheorie

AK Diskrete Mathematik

Matrizen- und Operatorenrechnung

AK Topologie

Differentialgeometrie

AK Analysis

Endliche Körper und Kodierung

AK Graphentheorie

Markov-Ketten

AK Funktionentheorie

Multivariate Statistik

AK Differentialgleichungen

Warteschlangentheorie

AK Funktionalanalysis

Triangulierungen

AK Geometrie

Stochastische Optimierung

AK Wahrscheinlichkeitstheorie

Nichtlineare Optimierung

AK Statistik

Graphentheoretische Algorithmen

AK Stochastik

Übertragungsprotokolle

AK Diskrete Optimierung

Datenbanken 2

AK Operations Research

Mensch-Maschine-Kommunikation

AK Softwareentwicklung

Softwareentwicklung

AK Informationssysteme

Wissensverarbeitung

AK Web and Applications

Multimediales Lernen

AK Knowledgemanagement

Information Architecture

AK Softwaretechnologie

Softwareentwicklung in Inter- u. Intranetumgebungen

AK Compilerbau

Systemanalyse

AK Objektorientierte Programmierung

Softwaretechnologie

AK Rechnerorganisation

Objektorientierte Softwareentwicklung

AK Betriebssysteme

Programmverifikation und Synthese

AK Theoretische Informatik

Softwarequalität

AK Maschinelle Intelligenz

Angewandte Kryptografie

AK Rechnerische Geometrie

IT-Sicherheit

 

sowie alle bisher noch nicht absolvierten Lehrveranstaltungen der Studienabschnitte zwei und drei der drei Studienzweige A, B und C (jedoch höchstens 6 Stunden für weitere Seminare und Projekte).

Jede Lehrveranstaltung "AK ....." sollte in Klammer einen den Inhalt näher bezeichnenden Untertitel führen. Lehrveranstaltungen mit wesentlich verschiedenen Inhalten sind als verschieden zu werten. Dies gilt sinngemäß auch für Seminare, Projekte und Praktika.

Die Semesterstunden der Lehrveranstaltungen dieser Liste werden den Gegebenheiten entsprechend durch die jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter rechtzeitig angekündigt.

§ 12 Die dritte Diplomprüfung umfasst unter anderem den Stoff der Freien Wahlfächer gemäß UniStG § 4 Z 25 und § 13 (4) Z 6 im Ausmaß von 16 Semesterstunden (jeder Semesterstunde werden 1,5 ECTS-Punkte zugeordnet). Diese freien Wahlfächer sind im Verlaufe des Studiums zu absolvieren und können frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.

§ 13 Gemäß § 61 UniStG ist eine Diplomarbeit anzufertigen. Für die Durchführung der Diplomarbeit ist das zehnte Semester vorgesehen. Der Diplomarbeit werden 32 ECTS-Punkte zugeordnet.

Nähere Bestimmungen zur Durchführung der Diplomarbeit sind dem § 61 UniStG zu entnehmen.

§ 14 Maximal die Hälfte der Semesterstunden der in den Tabellen 3 und 4 vorgesehenen Lehrveranstaltungen des dritten Studienabschnittes kann bereits vor Abschluss der zweiten Diplomprüfung absolviert werden.

§ 15 (1) Die dritte Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, die sich zusammensetzt aus

  1. Lehrveranstaltungsprüfungen vor Einzelprüfern über die in § 10, § 11 und § 12 angeführten Lehrveranstaltungen und
  2. einer abschließenden kommissionellen Prüfung.

(2) Voraussetzungen für die Anmeldung zur abschließenden kommissionellen Prüfung sind der Nachweis der erfolgreich bestandenen 1. und 2. Diplomprüfung nach § 5 und § 8, der Nachweis der positiven Beurteilung der in (1) Z 1 genannten Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Nachweis der positiv beurteilten Diplomarbeit nach § 13.

(3) Die abschließende kommissionelle Prüfung findet vor einem aus drei Personen bestehenden Prüfungssenat statt. Dem Prüfungssenat hat jedenfalls die/der Betreuer/in der Diplomarbeit anzugehören. Bei deren/dessen Verhinderung kann die/der Prüfungskandidat/in einen Ersatz vorschlagen. Prüfungsfächer sind das Thema der Diplomarbeit (Präsentation der Diplomarbeit durch die/den Kandidatin/en) und ein weiteres Fachgebiet, welches auf Anhörung der/des Kandidatin/en im Einvernehmen mit dem Prüfer durch die/den Studiendekan/in festgelegt wird.

§ 16 Prüfungsordnung

(1) Über Vorlesungen (VO) hat eine abschließende Prüfung über den gesamten Inhalt der Lehrveranstaltung zu erfolgen. Es bleibt dem Prüfer überlassen, ob diese Prüfung schriftlich, mündlich oder mündlich und schriftlich erfolgt.

(2) Über Übungen (UE), Konstruktionsübungen (KU), Praktika (PR) und Seminare (SE) hat eine laufende Beurteilung zu erfolgen, beispielsweise durch begleitende Tests und/oder sonstige laufende Beiträge der Studierenden.

(3) Der positive Erfolg von Lehrveranstaltungsprüfungen als auch von der in § 15 (3) genannten kommissionellen Prüfung ist mit "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend" (3) oder "genügend" (4), ein negatives Ergebnis mit "nicht genügend" (5) zu bewerten.

§ 17 Inkrafttreten

Dieser Studienplan tritt mit dem 1. Oktober in Kraft, der auf seine Kundmachung folgt.

§ 18 Übergangsbestimmungen

(1) Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieses Studienplans begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan (Version Juni 1997) fortzusetzen. Ab dem Inkrafttreten dieses Studienplans sind die Studierenden berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen (§ 80 (2) UniStG). Wird ein Studienabschnitt nicht rechtzeitig abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Im Übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.

(2) Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, werden Lehrveranstaltungen, die nach dem neuen Studienplan angeboten werden, als Lehrveranstaltungen für den alten Studienplan anerkannt, sofern sie als gleichwertig anzusehen sind.

(3) Für Studierende, die sich dem neuen Studienvorschriften unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Studienplans, sofern diese den Lehrveranstaltungen des neuen Studienplans gleichwertig sind, für das Studium nach dem neuen Studienplan anerkannt.

(4) Die Anerkennung dieser Prüfungen obliegt gem. § 59 (1) UniStG der oder dem Vorsitzenden der Studienkommission.

Qualifikationsprofil

für das Diplomstudium "Technische Mathematik"an der Technischen Universität Graz

Wissenschaftliches Metier

Die Tätigkeit von Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Technischen Mathematik an der Technischen Universität Graz besteht vor allem

Berufsfelder

Die Absolventinnen und Absolventen sind dementsprechend nach Abschluss des Studiums vor allem in folgenden Bereichen tätig (keine taxative Aufzählung):

Fach- und Schlüsselqualifikationen

Ziel des Studiums ist es daher, die Studierenden mit den wissenschaftlichen Methoden der Technomathematik, des Operations Research, der Statistik, Finanzmathematik,Versicherungsmathematik und Informationsverarbeitung sowie deren Entwicklung und Anwendung vertraut zu machen, wobei der Vielfalt der Methoden und der Pluralität der Theorien Rechnung getragen wird.

Insbesondere sollen die Studierenden befähigt werden, in ihrem zukünftigen beruflichen Umfeld die Theorien und Methoden auf reale Problemstellungen anwenden zu können.

Schwerpunkte im Studienaufbau