Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Studienrichtung Physik der TU Graz in die o. a. Studienkommission ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der
17. Dezember 1997 in einem der Studienrichtung Physik zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ’93 gleichgestellt sind.
Es sind 1 Mitglied und 1 Ersatzmitglied zu wählen, deren Funktionsperiode mit der Konstituierung der Studienkommission beginnt.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 5. Jänner 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 29. Dezember 1997 - 5. Jänner 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.